Eberle bei der Vollversammlung der Schutzgemeinschaft
der Grundeigentümer
Salzburg (lk) - Das Bekenntnis, dass die Grundeigentümer die wichtigsten Partner im Nationalpark
Hohe Tauern sind, gilt heute genauso wie im Jahr 1971, als in der Heiligenbluter Erklärung die Gründung
eines Nationalparks vereinbart wurde. Nationalparkreferentin Landesrätin Doraja Eberle sieht in der 1975 gegründeten
Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer keine „Widerstandsbewegung“, sondern einen verlässlichen Partner,
der auch am großen Erfolg des Nationalparks Hohe Tauern teilhat. Die Schutzgemeinschaft sei eine Einrichtung,
auf die Eberle auch für alle künftigen Problemstellungen im Nationalpark nicht verzichten möchte.
„Und Arbeit gibt es noch genug“, so die Nationalparkreferentin am Dienstag (05. 04.) bei der Vollversammlung
der Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer in Hollersbach.
In einem Referat stellte Landesrätin Eberle ihre naturschutzpolitischen Ziele im Nationalpark offen zur Diskussion:
Die Erreichung der Internationalen Anerkennung gemäß IUCN (International Union for Conservation of Nature
and Natural Resources) habe oberste Priorität. 30.000 Hektar der erforderlichen 40.000 Hektar in der Kernzone
des Nationalparks stehen bereits unter Vertrag. Der Weg des Vertragsnaturschutzes werde einer hoheitlichen Regelung
auch weiterhin vorgezogen, garantiert Eberle.
Dennoch erfordern die Naturschutzrichtlinien der EU auch in rechtlicher Sicht einige Anpassungen, die Landesrätin
Eberle in einer Novelle des Nationalparkgesetzes auf Basis einer breiten und offen geführten Diskussion vornehmen
möchte.
Klare Worte fand Landesrätin Eberle zu den Plänen, den Nationalpark Hohe Tauern als UNESCO Welterbe zu
nominieren. Dieses Vorhaben werde zurzeit nicht weiter verfolgt. Es sei nicht zu verantworten, die gleiche Region
und die gleichen Grundeigentümer im Eilzugstempo mit immer neuen internationalen Standards zu konfrontieren.
Hinsichtlich des Nationalparkzentrums in Mittersill stellte Landesrätin Eberle klar, dass die Finanzierung
über private und öffentliche Gelder sichergestellt ist und dass dadurch keine Einschränkung im operativen
Budget des Nationalparkfonds, aus dem jährlich auch der Vertragsnaturschutz und andere Vorhaben der Grundeigentümer
finanziert werden, gegeben ist. |