Drei Monate Toleranz für Gäste bei der Warnwestenpflicht  

erstellt am
05. 04. 05

ARBÖ startet gemeinsam mit der Österreich Werbung große Infokampagne im Ausland
Wien (arbö) - Ab 1. Mai - in knapp einem Monat - gilt in Österreich eine Warnwestenpflicht. Gemeinsam mit der Österreich Werbung startet der ARBÖ eine große Informationskampagne im Ausland. "Um böse Überraschungen zu vermeiden, haben wir Frau Innenministerin Liese Prokop ersucht, dass Polizei- und Gendarmeriebeamte die Lenker mit ausländischem Kennzeichen in den ersten drei Monaten nicht zu bestrafen, auch wenn sie - entgegen den neuen Vorschriften - keine Warnweste mit sich führen", appellieren ARBÖ-Präsident Dr. Herbert Schachter und der Chef der Österreich Werbung, Dr. Arthur Oberascher, beim Start der Informationskampagne.

"Wir werden unser internationales Netzwerk in 25 Staaten ausgiebig nützen, um unsere Gäste über die neuen Sicherheitsvorschriften zu informieren", unterstreicht Dr. Oberascher von der Österreich Werbung. Bei 28 Millionen Gästen im Jahr, von denen 75 Prozent individuell und zumeist mit dem Auto anreisen, ist die Gefahr allerdings groß, nicht alle rechtzeitig informieren zu können.

"Erfahrungen bei der Warnwestenpflicht in Italien haben gezeigt, dass Touristen die ihnen unbekannten neuen Regeln häufig nicht als Sicherheitsmaßnahme, sondern als reine Inkassomaßnahme aufgefasst haben. Um negative Schlagzeilen zu vermeiden, ist eine gewisse Schonzeit zweckmäßig", begründet ARBÖ-Präsident Dr. Herbert Schachter das in schriftlicher Form im Innenministerium bereits deponierte Ersuchen, bei Fahrzeugkontrollen die Kraftfahrer auf das Erfordernis der Mitnahme der Warnweste hinzuweisen, jedoch bei Fehlen derselben vorerst keine Strafe auszusprechen.

Ziel der Informationskampagne ist es auch, bei ausländischen Lenkern Verständnis für die neue Warnwestenpflicht als Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit zu wecken. Im Zuge der Kampagne stellt der ARBÖ der Österreich Werbung ein kompaktes Informationspaket inklusive Fotos und Folder über die Warnwestenpflicht zur Verfügung.

Der ARBÖ informiert über seinen Partnerclub Auto Club Europa ACE die Autofahrer in Deutschland, dem wichtigsten Herkunftsland österreichischer Gäste, und versendet ARBÖ-Informationsmaterial an ausgewählte Medien in Deutschland, in der Schweiz und in Italien.

Dem ARBÖ erscheint es wichtig, auf die Besonderheiten der Warnwestenpflicht "Made in Austria" hinzuweisen. Anders als etwa in Italien ist in Österreich nicht nur die Verwendung der Warnwesten bei Pannen und Betreten der Fahrbahn vorgeschrieben (Tragepflicht), sondern auch das Mitführen der Warnweste. Es handelt sich somit um eine doppelte Verpflichtung, die auch zweifach bestraft werden kann. Im Gegensatz zur reinen Trageverpflichtung in Italien kann die Mitführpflicht jederzeit von der Exekutive kontrolliert werden. "Wir nützen die Einführung der Warnwestenpflicht dazu, den Autofahrern auch die Verhaltensregeln rund um eine Panne in Erinnerung zu rufen", fügt Dr. Schachter hinzu.

In 100 ARBÖ-Dienststellen werden Warnwesten nach der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Norm (EN 471) mit einem Informations-Folder angeboten: in den 94 ARBÖ Prüfzentren, in den vier Fahrsicherheitszentren (Wien - Aspern, Steiermark - Ludersdorf, Salzburg - Straßwalchen und Kärnten - Arnoldstein), bei der ARBÖ-Tankstelle in Villach sowie im ARBÖ-Generalsekretariat in der Mariahilfer Staße 180 im 15. Wiener Gemeindebezirk.
     
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