Justizministerin Miklautsch unterzeichnet EG-Schuldvertragsübereinkommen
Luxemburg (bmj) - Am Rande der Ratstagung Justiz und Inneres am Donnerstag (14. 04.) in Luxemburg
unterzeichnete Bundesministerin Maga. Miklautsch mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union das vierte Beitrittsübereinkommen zum EG-Schuldvertragsübereinkommen aus
1980. Damit werden die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf die neuen Mitgliedstaaten der EU ausgedehnt.
Das Schuldvertrags- übereinkommen regelt die Frage, welches Recht auf einen Sachverhalt angewandt wird, der
Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist.
Beim Rat standen zwei Justizthemen auf der Tagesordnung, nämlich die Schaffung einer Verordnung über
ein europäisches Mahnverfahren sowie den Informationsaustausch über strafgerichtliche Verurteilungen
zwischen den Mitgliedstaaten.
Ziel eines europäischen Mahnverfahrens ist die Schaffung eines zeit- und kostensparenden Gerichtsverfahrens
zur Erwirkung einer vollstreckbaren Entscheidung über eine Forderung, deren Rechtmäßigkeit nicht
bestritten wird.
Bei der Diskussion über gerichtliche Ausgestaltung eines europäischen Mahnverfahrens setzte sich Bundesministerin
Maga. Miklautsch unter Hinweis auf die Vorgaben des EG-Vertrages erfolgreich dafür ein, dieses auf grenzüberschreitende
Sachverhalte zu beschränken. Dies hätte auch die Konsequenz, dass das österreichische Mahnverfahren,
das nicht nur durch seine elektronische Abwicklung äußerst effektiv und akzeptiert ist, durch ein europäisches
Verfahren mit geringeren Standards verdrängt würde.
Bei der Debatte über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister kam man überein, dass bei
Unionsbürgern der Zugang zu Informationen weiterhin über den Mitgliedstaat erfolgen soll, dessen Staatsangehörigkeit
sie besitzen. Ein zentrales Register zur Feststellung des Urteilsmitgliedstaates soll für diejenigen Fälle
angelegt werden, in denen es um Drittstaatsangehörige geht oder in denen die Staatsangehörigkeit einer
verurteilten Person dem Urteilsmitgliedstaat nicht bekannt ist. Die Europäische Kommission wurde ersucht,
auf dieser Basis einen Vorschlag zu erstellen. |