E-Kommunikation entspricht nicht den EU-Wünschen  

erstellt am
15. 04. 05

Kommission leitet Verfahren gegen zehn Länder ein
Brüssel (pte) - Die Europäische Kommission hat gegen zehn ihrer Mitgliedstaaten Vertrags- verletzungsverfahren eingeleitet. So sollen unter anderem Österreich, Deutschland, Italien, die Niederlande und Finnland die EU-Vorschriften für die elektronische Kommunikation bisher nicht oder nur mangelhaft umgesetzt haben. Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, will mit der Einleitung dieser Verfahren vor allem auf die Wichtigkeit der EU-Regeln für den freien Wettbewerb hinweisen.

Im Falle Österreich hat die Kommission lediglich einige Kleinigkeiten zu bemängeln. So zum Beispiel die Tatsache, dass die Unparteilichkeit der Telekom-Regulierungsbehörde nicht ausdrücklich im Telkomgesetz verankert ist. In Deutschland meldet sie dagegen größere Bedenken an. Hier seien vor allem die Befugnisse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu sehr eingeengt. In den Fällen Lettland, Malta und Polen wurde bemängelt, dass die Übertragbarkeit der Rufnummern noch nicht umgesetzt wurde. Außerdem sei in Polen der Zugang zu Notdiensten über den einheitlichen europäischen Notruf 112 noch nicht gewährleistet.

"Die mangelhafte Umsetzung der Richtlinien gefährdet den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Sektors der elektronischen Kommunikation in der EU", sagte Reding. "Außerdem sind die Regeln eine wichtige Voraussetzung für einen wirksamen Verbraucherschutz." Seit Juli 2003 sind die EU-Länder dazu verpflichtet, die Umsetzung der fünf Richtlinien, die den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze abstecken, durchzuführen. Dabei handelt es sich um die so genannte Rahmenrichtlinie, die Genehmigungsrichtlinie, die Zugangsrichtlinie, die Universaldienstrichtlinie und die Datenschutzrichtlinie.
     
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