Landes-Hauptwahlbehörde entschied
St. Pölten (nlk) - 570 von 573 Gemeinden in Niederösterreich haben am Sonntag, 6. März,
ihre VertreterInnen in das jeweilige Kommunalparlament gewählt. In acht Gemeinden wurde die Wahl angefochten.
Am Dienstag (12. 04.) trat die Landes-Hauptwahlbehörde in St. Pölten zu einer Sitzung zusammen.
Die Wahlanfechtungen in den Gemeinden Atzenbrugg (Bezirk Tulln), Thaya (Bezirk Waidhofen an der Thaya), Klein-Neusiedl
(Bezirk Wien-Umgebung), Breitenfurt bei Wien (Bezirk Mödling), Neulengbach (Bezirk St. Pölten), Gföhl
(Bezirk Krems) und Hauskirchen (Bezirk Gänserndorf) wurden abgelehnt.
Nur in der Gemeinde Bockfließ (Bezirk Mistelbach) muss aus formellen Gründen das Wahlverfahren ab der
Kundmachung der Wahlvorschläge wiederholt werden. Die NÖ Landesregierung muss den Tag der Wahl festsetzen. |