"ggA Südtirol Apfel"  

erstellt am
25. 04. 05

LR Berger klärt in Rom Kontrollplan ab
Bozen (lpa) - Mit der Zuerkennung der Bezeichnung "geschützte geographische Angabe (ggA)" an den Südtiroler Apfel geht die Verpflichtung zu einem rigiden Kontrollsystem einher. Landesrat Hans Berger hat in Rom mit den zuständigen Behörden den Kontrollplan abgeklärt und dabei eine wesentliche Erleichterung für die Bauern erreicht.

"Die ggA-Vorschriften sehen vor, dass vor der erstmaligen Verwendung des Siegels alle beteiligten Betriebe eine eingehende Kontrolle durchlaufen müssen", erklärt der Landesrat. Kontrolliert werden die Betriebe von der unabhängigen Kontrollstelle, was einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand für die Obstbauern bedeutet hätte. "Nun ist es aber so, dass alles, was bei dieser Kontrolle erhoben würde, bereits bei uns in der Verwaltung vorliegt, weil wir die Betriebe im Rahmen der Operationellen Programme und der Agrios-Richtlinien darauf bereits kontrollieren", so Berger. So habe das Land detailliert alle Daten über Flächengrößen, Parzellennummern und angebaute Sorten vorliegen, die von der Kontrollstelle noch einmal erhoben werden müssten.

"Das Ministerium in Rom hat gestern eingesehen, dass eine doppelte Erhebung der selben Daten absolut sinnlos und der Aufwand völlig umsonst wäre", so Berger. Vielmehr habe man sich darauf geeinigt, dass das Land alle relevanten Daten zur Verfügung stelle und erkläre, dass man die entsprechenden Kontrollen bereits vorgenommen habe. "Damit haben wir eine Menge unnützer Bürokratie einsparen können", so Berger.

Bereits am Mittwoch ist im Gesetzanzeiger auch das Dekret des Ministeriums in Rom veröffentlicht worden, das den vorübergehenden Schutz der Bezeichnung "ggA Südtiroler Apfel - Mela Alto Adige" beinhaltet. "Der Schutz der Marke ist notwendig, um in der von Brüssel vorgeschriebenen Übergangsfrist und damit vor Inkrafttreten des europäischen Schutzes Missbrauch auszuschließen", so Berger. Nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt räumt die EU nämlich all jenen eine Frist von sechs Monaten ein, die Einwände gegen die gewährte ggA einbringen wollen. Erst nach Ablauf der Frist wird der Schutz der Marke rechtskräftig. Im Fall der Südtiroler Äpfel ist dieser Termin auf den 18. Juli festgesetzt.
     
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