In zehn Tagen wird's ernst mit der Warnwestenpflicht  

erstellt am
22. 04. 05

ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger mit den wichtigsten Infos im Überblick
Wien (arbö) - Der Countdown läuft: In zehn Tagen (gerechnet ab Freitag), am ersten Mai 2005, tritt in Österreich die sogenannte Warnwestenpflicht in Kraft.. Die Lenker mehrspuriger Fahrzeuge müssen ab diesem Zeitpunkt eine Warnweste mit im Auto haben und sie in den vorgeschriebenen Fällen auch anziehen. Betroffen sind in- und ausländische Autofahrer. Wer beides nicht tut, muss mit einer Geldstrafe von 28 Euro rechnen (14 Euro fürs Nicht-Mitführen und 14 Euro fürs Nicht-Tragen), informiert die ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger.

16 Prozent der heimischen Autofahrer sind noch ohne reflektierenden Warnweste unterwegs, hat eine aktuelle Studie des ARBÖ in ganz Österreich ergeben. 84 Prozent haben sich bereits Warnwesten besorgt. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer geht mit gutem Beispiel voran.

Das Erfreuliche:36 Prozent haben sich gleich mit mehreren Warnwesten eingedeckt und kommen damit den Empfehlungen der ARBÖ-Verkehrsexperten nach, auch für die Mitfahrenden die rettende Schutzkleidung bereit zu halten. Weitere 48 Prozent haben sich vorschriftgemäß eine einzige Warnweste fürs Auto besorgt.

Ein kleiner Wermutstropfen: 38 Prozent der Autofahrer in Besitz einer Warnweste haben diese im Kofferraum verstaut. Sie halten sich nicht am die Empfehlungen der Verkehrsexperten, die reflektierende Schutzkleidung griffbereit im Fahrgastraum bereit zu halten.

Seit der ARBÖ gemeinsam mit der Österreich Werbung eine internationale Informations- Kampagne über die neue Warnwestenpflicht gestartet hat, reißen die Fragen zu diesem Thema nicht ab. ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger hat die Antworten auf die häufigsten Fragen übersichtlich zusammengestellt.

  1. Wer genau muss die Warnweste anziehen? Nur der Lenker oder alle Insassen? Rein vom Gesetz her muss sie nur der Lenker in ganz bestimmten Fällen anziehen. Auch ausländische Fahrzeuglenker sind davon betroffen. Pro Fahrzeug ist eine Warnkleidung mitzuführen Der ARBÖ-Tipp: Es schadet sicher nicht, Warnwesten auch für die Mitfahrenden bereitzuhalten. Im Fall des Falles ist es ja wichtig, dass auch die Mitfahrenden durch die Warnweste sichtbar bleiben!.
  2. Wann genau muss man die Warnweste tragen? Unterschiedlich, je nachdem ob man auf Freilandstrassen oder Autobahnen fährt. * Auf Freilandstraßen: beim Aufstellen des Pannendreiecks, d.h. Fahrzeug kommt zum Stillstand - auf einer unübersichtlichen Straßenstelle - bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht - bei Dämmerung oder Dunkelheit. Auf Autobahnen und Autostraßen: - Immer, wenn der Lenker sich außerhalb des Fahrzeuges auf der Richtungsfahrbahn aufhält (Anhaltung wegen eines Gebrechens oder dergleichen). Also auch ,wenn man sich- aus welchen Gründen auch immer - auf dem Pannenstreifen bewegt. - Keine Warnweste anziehen muss man auf Autobahnparkplätzen. ARBÖ-Tipp: Immer dann tragen, wenn man sich "sichtbar" machen und sich schützen will.
  3. Müssen auch Mopedfahrer, Biker oder Radfahrer Warnwesten mit sich führen und tragen? Nein, die Warnwestenpflicht gilt nur für mehrspurige Fahrzeuge!
  4. Gilt die Warnwestenpflicht auch für Traktoren? Nur dann, wenn die Bauartgeschwindigkeit des Traktors mehr als 10 km/h beträgt.
  5. Kann man sich drauf verlassen, dass im Mietauto ohnehin eine Warnweste dabei ist? Nein. Das Gesetz macht ja die Lenker und nicht die Inhaber eines Fahrzeugs für die Warnweste verantwortlich. Leider wurde für Mietwagen keine Extrabestimmung festgelegt, wie sie sich der ARBÖ gewünscht hat. Daher gilt leider: Wenn die Warnweste in einem Mietauto fehlt, muss der Lenker, spricht der Mieter eines Fahrzeugs, Strafe zahlen.
  6. Müssen alle Insassen eines Busses eine Warnweste tragen? Nein, nur der Lenker. Es schadet aber nicht, für den Fall des Falles genug Warnwesten freiwillig mitzuführen, damit helfende Insassen auch geschützt sind.
  7. Wie hoch sind die Strafen? Wer keine Warnweste im Auto mit hat, riskiert ein Organstrafmandat von 14 Euro, weil er die Mitnahmeverpflichtung nicht erfüllt hat.. Wer in den vorgeschriebenen Fällen keine Warnweste anzieht, zahlt ebenfalls 14 Euro. Der Lenker kann in diesem Fall sogar insgesamt mit 28 Euro gestraft werden: einmal fürs Nichttragen und einmal fürs Nichtmitführen. Falls die Situation so gefährlich ist, dass man mit einem Organstrafmandat nicht davon kommt, sondern Strafanzeige erstattet wird, reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu EUR 2.180,--
  8. Muss die Warnweste rot sein? Nein, sie kann auch gelb oder orange sein.
  9. Wie kann ich prüfen, dass ich die richtige Warnweste habe? Das ist für Laien unmöglich. Man muss aber drauf achten, dass am Etikett, das innerhalb der Warnweste angebracht ist, folgendes steht: EN 471. Das bedeutet, dass die Jacke der vorgeschriebenen EU-Norm entspricht. Wer beim ARBÖ kauft, kriegt die richtige Warnweste.
  10. Wo kann man die Warnwesten kaufen? Bei allen 100 Dienststellen des ARBÖ, also in allen 94 Prüfzentren (siehe Adressen im Internet unter www.arboe.at/kontakt/ARBÖ-Dienststellen), in allen vier Fahrsicherheitszentren des ARBÖ (Wien-Aspern, Steiermark-Ludersdorf, Salzburg-Straßwalchen, Kärnten-Arnoldstein), bei der ARBÖ-Tankstelle in Villach und im Generalsekretariat des ARBÖ in der Mariahilferstraße 180, Wien 1150. Der ARBÖ-Vorteil für Mitglieder: für Mitglieder kostet die Warnweste beim ARBÖ 2,90 Euro, für Nicht-Mitglieder 3,90 Euro Man erhält die Warnwesten auch an Tankstellen und in diversen Kaufhäusern.
  11. Was ist der Unterschied zu Italien? In Italien gibt es nur eine Tragepflicht und keine Mitnahmepflicht. Bestraft wird daher nur, wer die Warnweste in den vorgeschriebenen Fällen nicht trägt. In Österreich gibt es eine doppelte Verpflichtung: man muss die Warnweste mitführen und man muss sie im Falle des Falles auch tragen. Daher wird auch doppelt bestraft.
     
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