Eingeschränktes ARBÖ-Lob für Novelle der Straßenverkehrsordnung, die erstmals
eine klare Frist fixiert
Wien (arbö) - Ab Herbst haben Autofahrer, die einen Unfall mit Sachschaden angerichtet haben
und die Beteiligten einander nicht Name und Adresse nachweisen können, 24 Stunden Zeit, bei der Polizei Anzeige
zu erstatten. Nur wer länger zuwartet, macht sich der "Fahrerflucht" schuldig. Das sieht die 21.
Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, die ab Oktober 2005 in Kraft treten soll. "Bisher mussten
Unfälle mit Sachschäden unverzüglich gemeldet werden. Dieser schwammige Begriff wird nun durch eine
zeitliche Obergrenze genauer definiert", erklärt ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger.
Vom ARBÖ kommt zu diesem Vorhaben eingeschränktes Lob. Hilfreich ist die neue Regel für alle Autofahrer,
die im ersten Schock oder aus Nicht-Wissen Unfälle mit Sachschäden nicht bei der Polizei melden. Die
ARBÖ-Verkehrsjuristen sind in der täglichen Beratungspraxis immer wieder mit Autofahrern konfrontiert,
die nach einem angerichteten Parkschaden zwar brav ihre Visitenkarte hinterlegen und meinen, damit dem Gesetz entsprochen
zu haben. Kurze Zeit später erhalten sie jedoch eine Anzeige wegen "Fahrerflucht", denn eine Visitenkarte
hinter der Windschutzscheibe ist kein gegenseitiger Identitätsnachweis.
Wer Unfällen mit Sachschaden nicht unverzüglich der Polizei meldet, begeht nach geltendem Gesetz Fahrerflucht,
die mit Geldstrafen geahndet wird. ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger: "In der ersten
Aufregung denken Autofahrer oft gar nicht daran und müssen erst durch Verwandte oder Freunde über ihre
Verpflichtung zur Anzeige informiert bzw. dazu überredet werden". Für diese Gruppe bringt die neue
Regelung zweifellos eine Erleichterung, zumal manche Unfälle nicht auf den ersten Blick Unfällen mit
Sachschaden zuzuordnen sind. Dr. Auracher-Jäger: "Nicht allen Autolenkern ist auf Anhieb klar, dass auch
ein Verkehrsunfall mit einem Wild rechtlich als Unfall mit Sachschaden gilt und daher ebenfalls angezeigt werden
muss."
Allerdings merkt der ARBÖ kritisch an, dass Alkohollenker mit der neuen 24-Stunden-Frist in Zukunft mehr Chancen
haben, ihren Alkoholpegel zu senken. |