Innsbruck (lk) - Tirols Forderungen an den Ministerrat in Wien zur EU-Verkehrsminister- konferenz, die Verhinderung
von Postamts-Schließungen, die Rechtmäßigkeit der Tourismusverbands-Fusionen und weitere Beschlüsse
für Natur und Umwelt waren Inhalte der Sitzung der Tiroler Landesregierung. „Ich habe gemeinsam mit LHStv
Hannes Gschwentner nochmals eine Erklärung zu unseren Transit-Forderungen an die Bundesregierung in Wien für
den EU-Verkehrsministerrat am 21. April übermittelt“, erklärte LH Herwig van Staa im Pressefoyer nach
der Sitzung der Landesregierung im Landhaus in Innsbruck.
„So bleibt unsere Forderung nach einer möglichen Querfinanzierung bestehen, ebenso auch nach einer unbefristeten
Mauthöhe. Und in die neue Wegekosten-Richtlinie müssen auch die Gesamtkosten der Verkehrsbauten Aufnahme
finden sowie externe Kosten.“
LH Herwig van Staa und LHStv Hannes Gschwentner betonen, dass „die Gesundheit der Bevölkerung vor den freien
Warenverkehr zu gehen hat“. Ebenso kann das EU-Mitgliedsland Österreich mit Verträgen nicht schlechter
gestellt werden als das Nicht-EU-Mitglied Schweiz. „Wir sind auch für den freien Warenverkehr, aber nicht
für die freie Wahl des Verkehrsmittels!“
Erst kürzlich hat der Verfassungsgerichtshof Tirols ausgedehntes Nachtfahrverbot für gut geheißen,
ebenso die Vorgangsweise sowie Überprüfungen – ein Erfolg für Tirols Bemühungen in der Verkehrspolitik.
LHStv Gschwentner: „Fahrverbot für LKW über 7,5 t am italienischen Staatsfeiertag auch bei uns!“
„Für den Tag des italienischen Staatsfeiertags am kommenden Montag, 25. April, gibt es nun aufgrund
unserer Abstimmungs-Bemühungen ein Fahrverbot für LKW und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen“,
gab LHStv Hannes Gschwentner bekannt.
Das Fahrverbot gilt für alle Fahrten, bei denen das Fahrtziel in Italien gelegen ist, für die Zeit von
10 bis 20 Uhr. Das Verbot gilt auf der Inntalautobahn A12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschluss-Stelle
Imst und auf der Brennerautobahn A13 zwischen der Anschluss-Stelle Innsbruck-Süd bis zur Staatsgrenze.
Der innerösterreichische Verkehr ist vom Fahrverbot nicht betroffen. Man muss aber an den Selektionsstellen
auf der A12 und der A13 mit Verkehrsbehinderungen im genannten Zeitraum rechnen. |