Gewerkschaftsdemonstrationen und Desinformation führten die Feder
Brüssel (övp-pd) - "Vor über 15 Monaten hat die Kommission ihren Vorschlag für
die Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Statt eines ausgewogenen und umfassenden Berichtes für die erste
Lesung im Europäischen Parlament präsentiert die Berichterstatterin Evelyn Gebhardt (PSE) aber heute
eine einzige Enttäuschung. Das willkürliche Herausstreichen von Kernelementen, wie dem Herkunftslandprinzip,
bildet keine Grundlage für ein konstruktives Ergebnis", sagte der Vizepräsident der EVP-ED-Fraktion,
Mag. Othmar Karas, am Dienstag (19. 04.). "Die von Gebhardt vorgeschlagenen Änderungen wären
ein Rückschritt für den Binnenmarkt. So ist das kein Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Offenbar hat der Geist der Gewerkschaftsdemonstrationen mit Desinformation und Pauschalverurteilungen der Berichterstatterin
die Feder geführt", bedauerte Karas.
Die Öffnung neuer Geschäftsmöglichkeiten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ist
die Grundintention der Richtlinie. "Die Anwendung des Herkunftslandsprinzips ist - wo keine europäische
Regelung besteht - ausschlaggebend für das Funktionieren des Binnenmarktes. Es darf daher auch nicht vollständig
aus dieser Richtlinie herausfallen, weil das die gesamte Richtlinie schwerwiegend schwächen würde",
so Karas weiter. Der Berichtsentwurf entspricht für Karas auch weder den Ergebnissen der Kok-Expertengruppe
noch der Bedeutung des Binnenmarktes für Dienstleistungen. "Der Dienstleistungsbinnenmarkt hat ein gewaltiges
Potential: Eine dänische Studie prognostiziert einen Wohlfahrtsgewinn von 37 Mrd. Euro oder 0,6 % des Gesamtkonsums,
ein BIP-Wachstum um bis zu 33 Mrd. Euro und bis zu 600.000 neuen Arbeitsplätzen in Europa. Auch Österreich
profitiert vom Dienstleistungsexport. Die Steigerungsraten von 400 Prozent seit 1980 sprechen eine mehr als deutliche
Sprache", betonte der EVP-ED-Fraktionsvizepräsident.
Die Intention der Berichterstatterin, nahezu alle Wirtschaftssektoren von der Richtlinie auszunehmen und neue Bestimmungen
für europäische Minimumstandards einzuführen, würde für Karas zu einer massiven Überregulierung
und zu Marktverzerrungen der nationalen Dienstleistungsmärkte führen. "Wir wollen bestehende Hindernisse
für grenzüberschreitende Dienstleistungen beseitigen und nicht das Gegenteil. Im Gegensatz zu einer
umfassenden Harmonisierung aller technischen und administrativen Bestimmungen für Dienstleister in allen 25
Mitgliedstaaten brächte eine gegenseitige Anerkennung des Herkunftslandprinzips eine einfache und klare Anwendbarkeit
für Wirtschaft und Konsumenten. "Bei Durchsicht des Berichtsentwurfes kann man sich des Eindrucks nicht
erwehren, dass die Berichterstatterin dem Druck der Linken weicht und nicht zugeben darf, worum es bei einem effektiven
und funktionierenden Binnenmarkt eigentlich geht", so Karas abschließend. |