LR Verena Dunst präsentiert neues Produktsicherheitsgesetz
Eisenstadt (blms) - Mit 2. April 2005 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (PSG) in Kraft getreten,
das aus der Umsetzung der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit für Verbraucherprodukte
resultiert. "Das Burgenland hat sich, so, wie die anderen Bundesländer, beim Entstehen dieses Gesetzes
entsprechend eingebracht. Mit dieser Novelle soll sichergestellt werden, dass die in Verkehr gebrachten Produkte
sicher sind und insbesondere das Leben und die Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch allenfalls gefährliche
Produkte geschützt werden", erklärte dazu Landesrätin Verena Dunst in einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit Hofrat Dr. Andreas Gold, Leiter des Referates für Konsumentenschutz und Preisregelung sowie DI Christian
Schügerl von der Maschinenbauabteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung.
Ein Produkt ist allerdings nur dann sicher, wenn es bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung
keine oder nur geringe Gefahren birgt. Voraussetzung dabei ist, dass dieses Gerät bestimmungsgemäß
verwendet wird. Dabei erstreckt sich die Gefährdung auch auf die Verpackung, auf den Zusammenbau eines Produktes,
Verhalten bei der Wartung, Lagerung, Transport, seine Einwirkung auf andere Produkte, wenn es mit anderen gemeinsam
verwendet wird, bis hin zu verständlichen Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen.
Landesrätin Dunst: "Das neue Gesetz kennzeichnet weiters, dass jetzt die Hersteller und Importeure solcher
Produkte besondere Pflichten haben. Vor allem dürfen sie jetzt nur mehr solche Produkte veräußern,
die den entsprechenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Händler dürfen zudem keine Produkte liefern,
die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen. Außerdem haben sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit,
wie durch Überwachung und Weitergabe von Hinweisen, dafür zu sorgen, dass Gefahren vermieden werden können."
In Einzelfällen können daher bereits bei begründetem Verdacht, wenn etwa ein Produkt wiederholt
zu Unfällen geführt hat, behördliche Schritte vorbeugend gesetzt werden.
Beim Land Burgenland sind, neben den Bezirkshauptmannschaften, vor allem die Abteilung 6 für rechtliche Angelegenheiten
und die Abteilung 8 mit ihren Sachverständigen für die Vollziehung dieses Gesetzes zuständig. Bisher
hat man nur bei Anlassfällen, und somit nachträglich, Überprüfungen dahingehend vorgenommen,
ob sich solche Produkte auf burgenländischen Märkten finden und die erforderlichen Maßnahmen veranlasst.
Künftig sollen dagegen aktive Marktüberwachungen bewerkstelligt werden. Im Burgenland wird diese durch
drei dafür besonders geschulte Aufsichtsorgane gewährleistet. Zur Steigerung dieser Effizienz werden
zudem innerhalb der Bundesländer Schwerpunkte festgelegt, wonach jedes Bundesland nach seinen Möglichkeiten
eine bestimmte Marktüberwachung durchführt.
Wesentlich ist auch, dass in diese Überwachungstätigkeiten auch die Organe der Zollbehörden involviert
sind. Vor allem ist dabei gedacht, dass gefahrengeneigte Produkte bereits von den Organen der Zollbehörden
gleichsam "abgefangen" werden und erst gar nicht zur Verteilung gelangen. So können Gefährdungen
bereits im Keim erstickt werden.
Ganz wichtig für die Endverbraucher ist, dass nunmehr auch Anlaufstellen für Verbraucher und andere
Betroffene eingerichtet wurden. Bei diesen können Beschwerden, sowohl über die Produktsicherheit, als
auch über die Tätigkeit der Aufsichtsorgane eingebracht werden. Ebenso ist die Öffentlichkeit auf
Grund zur Verfügung stehenden Informationen über Gefahren, die von Produkten ausgehen, angemessen zu
informieren. Zu diesem Zweck wurde auf der Homepage des Landes Burgenland www.burgenland.at auf den Seiten der
zuständigen Abteilungen 6 und 8 ein entsprechender Link zur Seite des BMSG eingerichtet. |