Bis Sommer Gesetzesänderungen zur Weiterentwicklung der Schulen geplant
Wien (bm:bwk) - „Heute gehen die Gesetzesentwürfe in Begutachtung, mit denen wir die
Schule der modernen Arbeitswelt anpassen wollen“, erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Donnerstag
(28. 04.). Schwerpunkte dabei sind die generelle Einführung der 5-Tage-Woche und des Tagesbetreuungsangebots
für alle 6- bis 14-Jährigen.
Die Tagesbetreuung wird künftig österreichweit für alle 6- bis 14- Jährigen angeboten. Die
Schulen werden die Eltern zeitgerecht informieren und den Bedarf erheben. Ist dieser gegeben, wird unter Wahrung
der Wahlfreiheit der Eltern eine Tagesbetreuung angeboten. Ministerin Gehrer hat sichergestellt, dass der Bund
den Pflichtschulen für jeweils 15 Kinder 5 Lehrerstunden, das entspricht 10 Betreuungsstunden zur Verfügung
stellt. Die Gruppen können künftig klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend gebildet werden.
An allen Schulen der 6- bis 14-Jährigen wird künftig der Samstag frei sein. „Familien erhalten durch
das längere Wochenende mehr Zeit füreinander“, erklärte Gehrer. Bisher mussten die Schulpartner
einen Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit fassen, wenn sie die Fünf-Tage-Woche einführen wollten. Künftig
wird der freie Samstag österreichweit Standard sein. Wenn an einer Schule eine sechs Tage-Woche gewünscht
wird, können die Schulpartner diese Ausnahme für ihre Schule beschließen.
Weitere Gesetzesänderungen werden für die Sicherstellung des Standards der Berufsreifeprüfungen
sorgen. In der ersten Klasse Hauptschule werden Kinder, die die Volksschule mit „AHS-Eignung“ absolvieren, sofort
mit Beginn des Schuljahres automatisch der höchsten Leistungsgruppe zugeordnet. Schulen können künftig
Zusatzbezeichungen führen, um schulautonome Schwerpunktsetzungen besser darstellen zu können - sie können
sich beispielsweise Sprachgymnasium oder IT-Hauptschule nennen. Der Unterrichtsgegenstand „Leibesübungen“
wird zeitgemäß in „Bewegung und Sport“ umbenannt.
Alle diese Gesetze treten ab dem Schuljahr 2006/07 in Kraft. Neben den gesetzlichen Maßnahmen umfasst das
Schulpaket I auch weitere Schritte, die der besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler dienen
und sofort umgesetzt werden. Dazu gehören verbindliche Lesetests in der dritten und fünften Schulstufe,
die gerade abgehalten werden, die Initiative „Lesen fördern“, die bedarfsorientierte Verwendung des Förderunterrichts
und die Weiterführung der Leadership-Academy, durch die 900 Direktorinnen, Direktoren und Führungskräfte
im Schulbereich bis Ende 2005 eine Führungskräfteausbildung erhalten. Die Ausarbeitung von Maßnahmen
zur frühen Sprachförderung werden zügig fortgesetzt und Ende des Jahres in einem Pilotprojekt umgesetzt.
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