Wien (bmi) - Am 28. April 1995 unterzeichnete Österreich das Schengener Abkommen, das den Abbau der
Personenkontrollen an den Grenzen der Mitgliedsstaaten vorsieht. Das Abkommen wurde am 15. Juni 1985 im luxemburgischen
Schengen von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden aus der Taufe gehoben. Nach dem Beitritt
Portugals und Spaniens trat Schengen in der Folge 1995 in Kraft. Österreich wendet das Abkommen seit 1998
vollumfänglich an.
"Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden", heißt
es im Schengener Abkommen. Seither steht "Schengen" für das Streben nach einem Europa der Reisefreiheit
ohne Grenzkontrollen. Dieses Ziel wurde anfangs nicht im rechtlichen Rahmen der Union, sondern in Form eines zusätzlichen
zwischenstaatlichen Abkommens verfolgt. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde das Abkommen dann 1997 in den institutionellen
Rahmen der Union einbezogen.
Am 19. Juni 1990 wurde das Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet, das am 26. März
1995 in Kraft trat. Seither sind an den Binnengrenzen zwischen Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich,
Luxemburg, Spanien und Portugal die Personenkontrollen abgeschafft. Italien und Österreich wenden die Bestimmungen
seit 1. April 1998 an. Am 1. Jänner 2000 kam Griechenland hinzu. Am 25. März 2001 fielen die Personenkontrollen
auch an den Grenzen der nordischen Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden weg. Mit Norwegen
und Island sind zwei Staaten, die nicht zur EU gehören, am Schengen-System beteiligt. Großbritannien
und Irland nehmen in eingeschränktem Umfang teil, sie beteiligen sich an der polizeilichen und strafrechtlichen
Zusammenarbeit.
Einig war man sich von Anfang an, dass das grenzenlose Europa mit neuen Risiken auf dem Gebiet der inneren Sicherheit
erkauft werde. Daher wurden Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit ergriffen. Dazu gehören
die Verstärkung und Harmonisierung der Kontrollen an den Außengrenzen der Schengen-Staaten, eine gemeinsame
Visum-Politik und die Errichtung eines Fahndungs- und Informationssystems sowie Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit.
Das Schengen-Informationssystem (SIS) ist ein automatisiertes Personen- und Sachfandungssystem. Die zentrale Datenbank
befindet sich in Straßburg und sorgt dafür, dass alle nationalen SIS über die gleichen Informationen
verfügen. Außerdem dürfen Polizisten unter bestimmten Voraussetzungen fliehenden Verbrechern auch
über die Grenze hinweg "nacheilen". Das Schengener Abkommen hatte von Beginn an eine Modellfunktion
für die gesamte EU. Die neuen Mitgliedstaaten der EU können dem Schengener Abkommen beitreten, wenn sie
die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dies bedeutet, das gesamte Schengen-Regelwerk zu übernehmen.
Dies wird dann durch einen einstimmigen Beschluss des EU-Ministerrats festgestellt. |