2004: 600 Zivildiensterklärungen mehr als zwei Jahre zuvor
Wien (pk) – Der von der Innenministerin vorgelegte Bericht über den Zivildienst und die
damit zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2002 bis 2004 ( III-145 d.B.) lässt nur
einen Schluss zu: Der Zivildienst hat von seiner Attraktivität nichts eingebüßt. Gab es 2002 9.605
Zivildiensterklärungen, stieg die Zahl 2003 auf 9.985 und 2004 auf 10.256. Von den 35.006 (41.702, 34.773)
tauglichen Wehrpflichtigen im Berichtsjahr 2002 (2003, 2004) waren 9.778 (9.757, 9.856) anerkannte Zivildienstpflichtige.
Das "Verhältnis taugliche Wehrdienstpflichtige zu anerkannten Zivildienstpflichtigen" betrug somit
laut Bericht 2002 27,93 %, 2003 23,4 % und 2004 28,34 %.
Bescheidmäßig anerkannt waren in Österreich im Jahr 2002 829, 2003 876, 2004 962 und mit 1.1.2005
1.020 Zivildiensteinrichtungen.
Die Zahl der Zivildienstplätze betrug 2002 10.695, 2003 10.975, 2004 12.186 und mit 1.1.2005 12.538.
Dienstleistungen wurden bzw. werden erbracht: in Krankenanstalten, auf dem Gebiet des Rettungswesens, der Sozialhilfe,
der Behindertenhilfe, der Altenbetreuung, bei der Betreuung von Drogenabhängigen, in Justizanstalten, auf
dem Gebiet der Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern und Menschen in Schubhaft, auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe
und des Zivilschutzes, im Rahmen der zivilen Landesverteidigung, für die Sicherheit im Straßenverkehr,
in inländischen Gedenkstätten (insb. für die Opfer des Nationalsozialismus), im Bereich des Umweltschutzes
und der Jugendarbeit.
2004 – 100 Zivildienstpflichtige im Auslandseinsatz
Mit der ZDG-Novelle 1991 wurde der Auslandsdienst in der österreichischen Rechtsordnung eingeführt. Mit
Stichtag 31. März 2005 haben 829 Zivildienstpflichtige einen Auslandsdienst gemäß § 12b ZDG
geleistet.
Anzahl der Entsendungen gegliedert nach Dienstleistungssparten
Gedenkdienst: 2002 - 48 Entsendungen, 2003 – 43, 2004 – 38
Friedendienst: 2002 – 2 Entsendungen, 2003 – 4
Sozialdienst: 2002 - 64 Entsendungen, 2003: 62, 2004 – 62.
Die vollständige Leistung des Auslandsdienstes hat zur Folge, dass diese Zivildienstpflichtigen nicht mehr
zum ordentlichen Zivildienst heranzuziehen sind. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung dieses Dienstes wird die
im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet
und es ist eine Restdienstzeit im ordentlichen Zivildienst zu leisten.
In 50 Staaten der Welt kann ein solcher Auslandsdienst geleistet werden, etwa in Gabun (Sozial- dienst), Kenya
(Sozialdienst), Zambia (Sozialdienst), China (Sozialdienst), Indien (Sozialdienst), Japan (Friedensdienst), Israel
(Sozial-, Gedenk- und Friedensdienst), Kanada (Gedenkdienst), USA (Gedenk- und Sozialdienst); Honduras (Sozialdienst),
Mexiko (Sozialdienst), Argentinien (Gedenk- und Sozialdienst), Brasilien (Sozialdienst), Deutschland (Gedenk- und
Sozialdienst), Kroatien (Friedensdienst), Polen (Gedenk- und Sozialdienst) und Weißrussland (Sozialdienst).
Der Zivildienstrag und seine Agenden
Der Zivildienstrat besteht aus zwei Richtern (Vorsitzender und sein Stellvertreter), Vertretern des Innenministeriums
als Berichterstatter, Mitgliedern auf Vorschlag des Österreichischen Bundesjugendringes, der Wirtschaftskammer
Österreich und der Bundesarbeitskammer. Dieser Rat hat den Ressortleiter vor Erlassung von Verordnungen zu
beraten, Beschwerden zu behandeln und über ihre Erledigung Empfehlungen an den Minister zu beschließen
sowie Bescheide hinsichtlich Aufhebung der Zivildienstpflicht zu erlassen und Gutachten zu erstatten. 2002 wurden
464 Empfehlungen und 6 Bescheide erlassen und 163 Gutachten erstattet; 2003 wurden 2.309 Empfehlungen sowie 3 Bescheide
erlassen und 255 Gutachten erstattet. 2004 wurden 184 Empfehlungen bzw. ein Bescheid erlassen und 101 Gutachten
erstattet.
Zivildienstreformkommission
Mit 12.7.2004 wurde der Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes, Fredy Mayer, vom Bundeskanzler
mit dem Vorsitz der ZDRK betraut. Als Zielsetzung wurde angesehen, die Auswirkungen einer Verkürzung oder
Abschaffung des Wehrdienstes auf den Zivildienst zu analysieren und Szenarien für eine Verkürzung des
Zivildienstes aufzuzeigen. Zur Unterstützung der ZDRK und des Vorsitzenden wurde im Innenressort ein Projektbüro
eingerichtet; weiters wurde ein Fragebogen an alle rund 1.000 Trägerorganisationen ausgeschickt, um ein genaueres
Bild über mögliche Auswirkungen eventueller Veränderungen zu erhalten. Nach dem Rückfluss der
Fragebögen wurden die Ergebnisse ausgewertet und der ZDRK präsentiert.
Zivildienstverwaltung Ges.m.b.H. und das VfGH-Erkenntnis
Mit der Novelle 2001 wurde der Innenminister ermächtigt, mit der Durchführung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung
ein geeignetes Unternehmen vertraglich zu betrauen. Den Zuschlag erhielt das Österreichische Rote Kreuz –
Generalsekretariat, wobei der Vollzug der Zivildienstagenden unter ausschließlicher Inanspruchnahme der Zivildienstverwaltungs
Ges.m.b.H. erfolgt.
Mit Erkenntnis des VfGH vom Oktober 2004 wurde die ausnahmslose Auslagerung hoheitlicher Tätigkeiten als verfassungswidrig
erkannt und die entsprechenden Bestimmungen mit Ablauf des 31.12.2005 aufgehoben. Somit ist eine Rückführung
der Zivildienstverwaltung an den Bund notwendig. |