Wenn "Licht am Tag", dann europaweit einheitlich  

erstellt am
26. 04. 05

ARBÖ gegen einseitige gesetzliche Verpflichtung in Österreich
Wien (arbö) - Einer gesetzlichen Verpflichtung zum "Licht am Tag" steht der ARBÖ skeptisch gegenüber. In einem Transit- und Tourismusland wie Österreich wirkt sich ein Alleingang Österreichs kontraproduktiv aus. Wenn sich die Mehrheit der Urlauber-Pkw-Fahrer mangels Kenntnis nicht daran halten, hätte eine solche Vorschrift keine Wirkung auf die Verkehrssicherheit. Ein österreichischer Alleingang in dieser Frage ist daher abzulehnen.

Der österreichische Verkehrsminister sollte sich sinnvollerweise in Brüssel für eine EU-weite Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Kfz mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden, und eine einheitliche Vorgangsweise bei der Verwendung einsetzen.

Das Urteil der Fachleute zu "Licht am Tag" ist seit vielen Jahren sehr unterschiedlich. Massive Bedenken bestehen bei den Motorradfahrern, die schon bisher mit "Licht am Tag" unterwegs sein müssen, und von den vorausfahrenden, aber auch entgegenkommenden Pkw-Lenkern deutlicher wahrgenommen zu werden. Dieser Vorteil, den es auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt, verringert man mit einem allgemeinen Gebot für "Licht am Tag".
     
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