ARBÖ gegen einseitige gesetzliche Verpflichtung in Österreich
Wien (arbö) - Einer gesetzlichen Verpflichtung zum "Licht am Tag" steht der ARBÖ
skeptisch gegenüber. In einem Transit- und Tourismusland wie Österreich wirkt sich ein Alleingang Österreichs
kontraproduktiv aus. Wenn sich die Mehrheit der Urlauber-Pkw-Fahrer mangels Kenntnis nicht daran halten, hätte
eine solche Vorschrift keine Wirkung auf die Verkehrssicherheit. Ein österreichischer Alleingang in dieser
Frage ist daher abzulehnen.
Der österreichische Verkehrsminister sollte sich sinnvollerweise in Brüssel für eine EU-weite Ausstattungspflicht
für alle neu zugelassenen Kfz mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet
werden, und eine einheitliche Vorgangsweise bei der Verwendung einsetzen.
Das Urteil der Fachleute zu "Licht am Tag" ist seit vielen Jahren sehr unterschiedlich. Massive Bedenken
bestehen bei den Motorradfahrern, die schon bisher mit "Licht am Tag" unterwegs sein müssen, und
von den vorausfahrenden, aber auch entgegenkommenden Pkw-Lenkern deutlicher wahrgenommen zu werden. Dieser Vorteil,
den es auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt, verringert man mit einem allgemeinen Gebot für "Licht
am Tag". |