Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz im März Landtag beschlossen
Bregenz (vlk) - Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mittwoch (04. 05.)
wurde die Republik Österreich dafür verurteilt, die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft nicht rechtzeitig umgesetzt zu haben. In Vorarlberg wurde
die Umsetzung aber bereits am 9. März 2005 mit dem Beschluss des Antidiskriminierungsgesetzes im Landtag vollzogen.
Begründet wird das Urteil des EuGH damit, dass der Bund seine Umsetzungsmaßnahmen verspätet notifiziert
habe und "in bestimmten Ländern" die Umsetzungsmaßnahmen nicht rechtzeitig getroffen worden
sind.
Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz setzt nicht nur die Richtlinie 2000/43/EG um, sondern auch die Richtlinie
2000/78/EG zur Festlegung eines Rahmens für die Verwirklichung von Gleichbehandlung in Beschäftigung
und Beruf sowie die Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung hinsichtlich
des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.
Nachdem die Umsetzung zum Teil in Regelungsbereichen erfolgt, in denen die Grundsatzgesetzgebungskompetenz dem
Bund zukommt und das Land lediglich Ausführungsgesetzgeber ist (z.B. in den Bereichen Land- und Forstarbeitsrecht,
Spitalsrecht, Jugendwohlfahrt), war es sinnvoll, die Umsetzungsvorschriften des Bundes abzuwarten, welche im Juni
2004 und hinsichtlich des Diskriminierungsgrundes der Behinderung erst vor kurzem erfolgten. |