Ministerrat verabschiedet Entwurf eines neuen Kartellgesetzes sowie eines neuen Wettbewerbsgesetzes
- Aufdeckung von Kartellen wird erleichtert
Wien (bmwa) - "Die am Dienstag (03. 05.) vom Ministerrat beschlossene Neufassung des Kartellgesetzes
führt in einem weiteren Modernisierungsschub das österreichische Kartell- und Fusionsrecht an den Europastandard
heran", sind sich Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein und Justizministerin Mag. Karin
Miklautsch einig. Das "alte System der Kartellverwaltung" werde damit abgelöst, und die Bundeswettbewerbsbehörde
bekomme stärkere Ermittlungsbefugnisse. "Die Einführung der Kronzeugenregelung auch in Österreich
wird die Aufdeckung von Kartellen erleichtern", ist Bartenstein überzeugt.
Ausgangspunkt für die Reform ist die EU-Verordnung über Kartelle und Marktmachtmissbrauch. Diese Verordnung
normiert das so genannte "Legalausnahmesystem". Nach diesem sind Kartelle nicht mehr anzumelden und zu
genehmigen. Stattdessen ist per "Gesetz" festgeschrieben, unter welchen Umständen derartige Vereinbarungen
zulässig bzw. verboten sind. Die EU-Verordnung ist bereits seit einem Jahr in Geltung und gilt für die
"großen" Fälle, die für den Binnenmarkt von Bedeutung sind. Für die "kleinen"
nationalen Fälle ist nach dem geltenden Recht nach wie vor das Genehmigungssystem anzuwenden. Die Reform soll
auch für diese "kleinen" Fälle die Anpassung an das Legalausnahmesystem bringen. Diese Umstellung
bringt für das Kartellrecht große Änderungen, die in einem modernen neuen Gesetz festgeschrieben
werden.
Diese Gelegenheit wurde auch dazu genützt, die im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten niedrigen Schwellenwerte
für die Fusionskontrolle zu erhöhen. Die so genannte Bagatellschwelle wurde von 2 Millionen Euro auf
5 Millionen angepasst. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung sind Fusionen in Hinkunft bei der Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB) anzumelden und nicht mehr - wie bisher - beim Kartellgericht.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung der Kronzeugenregelung im Wettbewerbsrecht. Dadurch wird
die Aufdeckung von Kartellen wesentlich erleichtert. Die Erfahrungen der Europäischen Kommission zeigen, dass
auf europäischer Ebene die Aufdeckung von Kartellen überwiegend auf Kronzeugen zurückgeht.
Nach der heutigen Beschlussfassung im Ministerrat soll die Regierungsvorlage am 1. Juni im Parlament behandelt
werden und die Kundmachung noch vor dem Sommer erfolgen. Das Inkrafttreten ist für 1.1.2006 vorgesehen. |