Bartenstein: Kartell- und Fusionsrecht wird auf Europastandard gebracht  

erstellt am
04. 05. 05

Ministerrat verabschiedet Entwurf eines neuen Kartellgesetzes sowie eines neuen Wettbewerbsgesetzes - Aufdeckung von Kartellen wird erleichtert
Wien (bmwa) - "Die am Dienstag (03. 05.) vom Ministerrat beschlossene Neufassung des Kartellgesetzes führt in einem weiteren Modernisierungsschub das österreichische Kartell- und Fusionsrecht an den Europastandard heran", sind sich Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein und Justizministerin Mag. Karin Miklautsch einig. Das "alte System der Kartellverwaltung" werde damit abgelöst, und die Bundeswettbewerbsbehörde bekomme stärkere Ermittlungsbefugnisse. "Die Einführung der Kronzeugenregelung auch in Österreich wird die Aufdeckung von Kartellen erleichtern", ist Bartenstein überzeugt.

Ausgangspunkt für die Reform ist die EU-Verordnung über Kartelle und Marktmachtmissbrauch. Diese Verordnung normiert das so genannte "Legalausnahmesystem". Nach diesem sind Kartelle nicht mehr anzumelden und zu genehmigen. Stattdessen ist per "Gesetz" festgeschrieben, unter welchen Umständen derartige Vereinbarungen zulässig bzw. verboten sind. Die EU-Verordnung ist bereits seit einem Jahr in Geltung und gilt für die "großen" Fälle, die für den Binnenmarkt von Bedeutung sind. Für die "kleinen" nationalen Fälle ist nach dem geltenden Recht nach wie vor das Genehmigungssystem anzuwenden. Die Reform soll auch für diese "kleinen" Fälle die Anpassung an das Legalausnahmesystem bringen. Diese Umstellung bringt für das Kartellrecht große Änderungen, die in einem modernen neuen Gesetz festgeschrieben werden.

Diese Gelegenheit wurde auch dazu genützt, die im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten niedrigen Schwellenwerte für die Fusionskontrolle zu erhöhen. Die so genannte Bagatellschwelle wurde von 2 Millionen Euro auf 5 Millionen angepasst. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung sind Fusionen in Hinkunft bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) anzumelden und nicht mehr - wie bisher - beim Kartellgericht.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung der Kronzeugenregelung im Wettbewerbsrecht. Dadurch wird die Aufdeckung von Kartellen wesentlich erleichtert. Die Erfahrungen der Europäischen Kommission zeigen, dass auf europäischer Ebene die Aufdeckung von Kartellen überwiegend auf Kronzeugen zurückgeht.

Nach der heutigen Beschlussfassung im Ministerrat soll die Regierungsvorlage am 1. Juni im Parlament behandelt werden und die Kundmachung noch vor dem Sommer erfolgen. Das Inkrafttreten ist für 1.1.2006 vorgesehen.
     
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