IV-Präsident Sorger: Bundesregierung hat Augenmaß und Sensibilität gegenüber
dem heimischen Kapitalmarkt bewiesen
Wien (PdI) - Die Industrie beurteilt die am Dienstag (03. 05.) im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage
eines Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2005 grundsätzlich positiv: „Die mit dem Justizministerium
erzielten Verhandlungsergebnisse stellen eine tragbare Kompromisslösung dar. Die ärgsten Giftzähne
des Begutachtungsentwurfs wurden im Sinne des österreichischen Kapitalmarktes gezogen. Die Bundesregierung
mit Bundeskanzler Schüssel, Vizekanzler Gorbach und Justizministerin Miklautsch hat Augenmaß bewiesen
und gezeigt, dass es ihr mit der weiteren Attraktivierung des Börseplatzes Wien ernst ist“, erklärte
der Präsident der Industriellen- vereinigung (IV) Dr. Veit Sorger. Ebenso wird das vorrangige Ziel des Gesetzes
- eine Verschärfung der Kontrolle börsenotierter Gesellschaften im Interesse der Stake Holder - erreicht.
Zu begrüßen sei, so der IV-Präsident, der Übergang von der sogenannten externen Rotation des
Abschlussprüfers zur internen Rotation. „In der Praxis bedeutet dies, dass von Zeit zu Zeit der verantwortliche
Prüfungsleiter wechseln muss, nicht aber die Prüfungsgesellschaft selbst. Ein periodischer Wechsel wäre
für international tätige Unternehmen mit enormem Verwaltungsmehraufwand und Zusatzkosten verbunden gewesen,
außerdem hätte die Gefahr einer Qualitätsmilderung durch den Wechsel bestanden. Aus diesem Grund
ist auch die EU einem derartigen Modell der externen Rotation nie ernsthaft nahegetreten“.
Corporate Governance Kodex gilt bei Anzahl der Aufsichtsratsmandate
Bei der Zahl der pro Person höchstzulässigen Aufsichtsratsmandate (10) wird im Gesetz nunmehr für
börsenotierte Unternehmen die einschränkende Regelung des Corporate Governance Kodex verankert. Dieser
Kodex sieht vor, dass in solchen Gesellschaften nicht mehr als 8 Mandate ausgeübt werden dürfen, wobei
der Aufsichtsrats-Vorsitz doppelt zählt.
Von besonderer Wichtigkeit für den Börseplatz Österreich war, dass die zur Diskussion gestandene
und in ihrer Überzogenheit europaweit einzigartige Haftungsregelung ersatzlos gestrichen wurde. „In EU-weit
einzigartiger Form war im Begutachtungsentwurf eine unmittelbare Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber
den Aktionären in bestimmten Fällen vorgesehen gewesen. Dieser Alleingang hätte zu nicht absehbaren
Schäden für den österreichischen Kapitalmarkt führen können. Standortpolitisches Verständnis
hat dazu geführt, dass von dieser Idee - ebenso wie vor einiger Zeit schon in Deutschland - Abstand genommen
wurde“, begrüßte der IV-Präsident.
Insgesamt sei es aus Sicht der Industrie zwar nicht erfreulich, dass das Aktienrecht weiter reguliert wird (z.B.
Regelungen über Aufsichtsratausschüsse, gerichtliche Abberufungsmöglichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern)
anstatt auf die Selbstregulierung der Kapitalmärkte zu vertrauen, betont die Industriellenvereinigung. „Das
nunmehr beschlossene Paket ist aber als Gesamtkompromiss zu akzeptieren, weil es von Vernunft und Verantwortungsbewusstsein
für den Standort getragen ist.“ |