KfV-Blitzumfrage: 68 Prozent der Österreicher wissen nichts von der Warnwestenpflicht auf
Freilandstraßen - Ausländische Gäste uninformiert
Wien (kfv) - Seit gestern müssen Lenker mehrspuriger Kfz eine Warnweste im Fahrzeug mitführen
und diese in vorgeschriebenen Fällen auch anziehen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat sich am
ersten Warnwesten-Wochenende auf Raststationen und Parkplätzen umgesehen. Liegt die Warnweste in den Autos
von Herrn und Frau Österreicher bereit? Und wissen sie überhaupt, dass die Warnwestenpflicht gestern
in Kraft getreten ist?
Von der Warnwestenpflicht hatten etwa 96 Prozent der befragten Österreicher bereits gehört, allerdings
wussten rund 29 Prozent nicht, dass sie ab 1. Mai gilt. Ziemlich uninformiert zeigten sich dabei ausländische
Gäste: Sieben von 16 Befragten aus dem Ausland hatten noch nichts von der Warnwestenpflicht mitbekommen. Von
der Sinnhaftigkeit der Warnwestenpflicht waren aber 90 Prozent aller Interviewten überzeugt. 99 Prozent jener,
die über die Warnwestenpflicht Bescheid wussten, lagen richtig damit, dass sie die Warnweste beim Verlassen
des Autos auf Autobahnen tragen müssen. Allerdings unterlag ein beträchtlicher Teil auch einem Irrtum:
68 Prozent wussten nicht, dass das Anlegen in bestimmten Fällen auch bei Pannen auf Freilandstraßen
vorgeschrieben ist!
16 Prozent hatten das unter Umständen lebensrettende Bekleidungsstück noch nicht in ihrem Auto deponiert,
53 Prozent hatten sich bereits mit einem Exemplar ausgerüstet. 31 Prozent dachten auch an die Sicherheit ihrer
Mitfahrer und hatten sich gleich mit zwei Westen ausgestattet.
Am besten ist es, wenn die Warnweste gleich griffbereit in der Fahrgastzelle liegt. Trotzdem bewahrten 42 Prozent
jener Personen, die eine Warnweste mit hatten, diese im Kofferraum auf. 19 Prozent hatten das signalfarbene und
mit Reflektorstreifen versehene Kleidungsstück unter dem Sitz, 22 Prozent im Handschuhfach und 12,5 Prozent
am Rücksitz.
Wann die Warnweste getragen werden muss
"Auf Autobahnen muss die Warnweste - außer natürlich auf Parkplätzen und Raststationen
- immer getragen werden, wenn der Fahrer das Auto verlässt. Im Freiland muss sie angezogen werden, wenn das
Pannendreieck an einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit
aufgestellt wird", ruft Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), die
Regeln in Erinnerung. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einer Strafe von 14 Euro rechnen.
Verkehrsminister Gorbach und Innenministerin Prokop haben sich auf eine dreimonatige "Gnadenfrist" geeinigt,
in der nur mündlich abgemahnt und informiert wird.
Übrigens: Jene Befragten, die noch nicht mit dem wichtigsten Accessoire des Straßenverkehrs ausgestattet
waren, bekamen von den KfV-Interviewern ein nagelneues Exemplar geschenkt. |