Stellungnahmen bis 3. Juni 2005 möglich
Bregenz (vlk) - Der Entwurf eines neuen Gesetzes über Krankenanstalten (Spitalgesetz) wurde
kürzlich zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften
und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch auf der Internetseite des Landes http://www.vorarlberg.at abrufbar. Bis Freitag, 3. Juni
kann jeder Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird das bisherige Spitalgesetz systematisch neu überarbeitet und sprachlich
verbessert. Das neue Gesetz enthält im Wesentlichen folgende inhaltlichen Neuerungen:
- Regelungen zur anonymen Geburt;
- Einrichtung von Kinderschutzgruppen;
- Einrichtung von Blutdepots;
- Einrichtung von Arzneimittelkommissionen;
- Einrichtung einer gemeinsamen Ethikkommission für alle Krankenanstalten;
- mögliche Einrichtung von Fachschwerpunkten und Departments;
- Umsetzung der Patientencharta;
- Anordnung und Einhaltung von Strukturqualitätskriterien in den Krankenanstalten;
- Anordnung von Vorgaben betreffend die Verbesserung des Nahtstellenmanagements zum niedergelassenen Bereich.
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