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Umfassendes Gesetzespaket anläßlich 60 Jahre Kriegsende |
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erstellt am
13. 05. 05
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Koalitionsparteien
bingen umfassendes Gesetzespaket im Nationalrat ein
Wien (övp-pk) - Die Regierungsparteien haben am Donnerstag (12. 05.) im Nationalrat durch
ihre Klubobleute, Justiz- und Sozialsprecher ein umfassendes Gesetzespaket eingebracht, das auf der einen Seite
die Leistungen des österreichischen Widerstandes und der Opfer, aber ebenso die Leistungen der Wiederaufbaugeneration
(Trümmerfrauen) und der Kriegsteilnehmer anerkennt.
Der Inhalt der Anträge im einzelnen:
- Es wird durch eine authentische Interpretation klargestellt, dass alle von Gerichten, einschließlich
der Militär-, SS- und Sondergerichte gefällten Urteile, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft
gegen Österreicher ergangen und als Ausdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind,
bereits 1945 und 1946 rückwirkend aufgehoben wurden.
- Durch eine Novelle des Opferfürsorgegesetzes soll klargestellt werden, dass Personen, die im Rahmen typisch
nationalsozialistischer Verfolgung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung, auf Grund des Vorwurfes der sogenannten
Asozialität oder durch medizinische Versuche geschädigt wurden, nunmehr eindeutige Rechtsansprüche
eingeräumt werden. Dasselbe gilt für Opfer einer Zwangssterilisation.
- Aus Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs wird eine einmalige Zuwendung für Widerstandskämpfer
und Opfer der politischen Verfolgung geschaffen. Den etwa 3.000 Betroffenen soll ein gestaffelter Betrag in der
Höhe von 500 bis 1.000 Euro gewährt werden.
- Frauen, die beim Wiederaufbau der Republik Österreich nach dem 2. Weltkrieg mitgewirkt haben, sollen durch
eine einmalige Zuwendung besonders gewürdigt werden.
- Die Kriegsgefangenen-Entschädigung wird valorisiert.
- Für Witwen und Witwer der Kriegsopfer- und Heeresversorgung wird die bisher einkommensabhängige Witwen(Witwer)-Beihilfe
durch eine einkommensunabhängige Witwen(Witwer)-Rente ersetzt, wobei auch ein Anspruch auf Zusatzrente besteht.
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Jarolim-Kritik an Schüssel: Umgang mit NS-Vergangenheit "beschämend"
"Schüssel hat kein Format - Schüssel verhält sich nicht staatsmännisch"
Wien (sk) - Anlässlich der Dringlichen Anfrage der Grünen am Donnerstag (12. 05.)
im Nationalrat zum Umgang der Regierungsparteien mit den Opfern der NS-Militärjustiz unterstrich SPÖ-Justizsprecher
Hannes Jarolim seine "Abscheu für die Haltung von ÖVP, BZÖ und FPÖ" in dieser Frage.
Wie Jarolim Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erklärte, sei die volle Rehabilitierung von
Wehrmachts-Deserteuren und die pauschale Aufhebung der entsprechenden Urteile längst überfällig.
Die abwehrende Position der Regierungsfraktionen gegenüber einem entsprechenden Oppositions-Antrag zeuge von
einem "beschämenden Umgang mit der Geschichte unseres Landes, und das ausgerechnet im Gedenkjahr 2005".
Besonders beschämend freilich für Bundeskanzler Schüssel, der sich von Staatssekretär Morak
vertreten lasse. Während Schüssel gestern im Rahmen einer ÖVP-Dringlichen zum Selbstlob anhob, verweigere
er die Teilnahme an der heutigen Dringlichen. Jarolim: "Schüssel hat kein Format. Und vor allem verhält
sich Schüssel nicht staatsmännisch."
Es handle sich bei den noch immer nicht aufgehobenen Urteilen, die von der NS-Militärjustiz verhängt
wurden, in keinster Weise um "strafrechtliche Tatbestände", sondern um die Ausübung eines notwendigen
Rechts unter besonders gefährlichen Umständen. Im Jahr 1954 wurde ein gesetzlicher "Gnadenakt"
gesetzt, der mit einer Rehabilitierung freilich nichts gemein hatte. Diese rechtliche Grundlage sei auch 2005 noch
aufrecht, nicht zuletzt da sich die Regierungsfraktionen beharrlich weigern, den Antrag der Opposition zu unterstützen,
in dem ein Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern der NS-Strafjustiz inklusive der generellen Aufhebung
von auf bestimmten NS-Gesetzen beruhenden Verurteilungen gefordert werde. |
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Haupt: Gutes Maßnahmenpaket der Regierungsparteien
Wien (fpd) - Nicht die Wissenschaft mache die Gesetze, sondern die gewählten Abgeordneten, erklärte
der Sozialsprecher des Freiheitlichen Parlamentsklubs Herbert Haupt in der Debatte über die Dringliche Anfrage
am Donnerstag (12. 05.).
Gewisse Äußerungen der letzten Tage und Jahre seien für einen Demokraten inakzeptabel, sagte Haupt.
Es gehe aber auch nicht an, daß man Handlungen der Vergangenheit einfach negiere. Das Sozialministerium habe
nämlich die letzten fünf Jahre keinen für das Opferfürsorgegesetz in Frage kommenden Fall abgelehnt.
Die 1945, 1946 und 1947 vom Parlament gefaßten Beschlüsse bezeichnete Haupt als richtungsweisend für
die Erledigung der Problematik, mit der man heute beschäftigt sei. Österreich habe bereits zu einem Zeitpunkt
begonnen, die Verbrechen des Nationalsozialismus aufzuarbeiten, als man in der Bundesrepublik Deutschland dazu
nicht bereit gewesen sei. Haupt zeigte sich überzeugt von der Qualität des von den beiden Regierungsparteien
heute eingebrachte Maßnahmenpakets. Haupt wies darauf hin, daß die Fragen der Vergangenheit nicht ausschließlich
die Fragen der Zukunft dieses Staates sein könnten. Man müsse auch die demokratische Weiterentwicklung
der älteren Generation sehen. Kritik übte Haupt an den Grünen, die die Übererfüllung des
Staatsvertrags nicht in die Waagschale geworfen hätten. |
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Dringliche zu Ortstafeln und NS-Militärjustiz im Nationalrat
Wien (grüne) - Die Grünen machten die Kärntner Ortstafel-Diskussion am Donnerstag
(12. 05.) auch zum Thema einer Dringlichen Anfrage an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Parlament, der
zweite Fragenkomplex bezog sich auf die NS-Militärjustiz, wobei auch neuerlich scharfe Kritik an den jüngsten
Aussagen des inzwischen aus der FPÖ ausgetretenen Bundesrates John Gudenus und des zurückgetretenen BZÖ-Bundesrates
Siegfried Kampl geübt wurde. Es sei eine "Schande", dass 60 Jahre nach Kriegsende die Existenz von
Gaskammern in Frage gestellt und der Widerstand gegen das NS-Regime diffamiert werde, so die Grünen.
Vom Kanzler wollte man wissen, ob er die Rücktritts-Aufforderung an Gudenus unterstütze und ob er Kampl
als Abgeordneten für "tragbar" hält. In Sachen Rehabilitierung von Wehrmachts-Deserteuren wurde
Schüssel gefragt, ob es einen "unmissverständlichen, kollektiven Akt des Gesetzgebers", den
unter anderem Bundespräsident Heinz Fischer eingefordert hatte, geben werde. Konkret wollten die Grünen
wissen, ob Zeiten einer wegen Desertion verhängten Haft nicht als Ersatzzeiten für die Pensionsversicherung
angerechnet werden sollten und ob homosexuelle und so genannte "asoziale" NS-Opfer in das Opferfürsorgegesetz
aufgenommen würden. |
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