Wien (bmwa) - "Mit der Einführung des Dienstleistungsschecks wird die Beschäftigung im Haushalt
auf eine rechtliche einwandfreie Basis gestellt und damit die Schwarzarbeit eingedämmt, das Unternehmen Haushalt
wird gestärkt", zeigte sich Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein anlässlich der
Beschlussfassung im Nationalrat am Donnerstag (12. 05.). "Die großen Vorteile des Dienstleistungsschecks
sind die soziale Absicherung für den Arbeitnehmer und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für
den Arbeitgeber", meint der Minister.
Der Dienstleistungsscheck soll grundsätzlich für einfache Dienstleistungen im Haushalt wie zum Beispiel
Reinigung, Kinderbetreuung oder Haushaltsführung verwendet werden. Der Dienstgeber kann den Scheck bei einem
Postamt oder einer Trafik erwerben und damit den Arbeitsnehmer entlohnen. Im Kaufpreis sind Sozialversicherungsabgaben
(1,4 % Unfallversicherung) und Verwaltungskosten von sechs Cent enthalten. Nach Art und Umfang der Tätigkeit
werden entsprechend viele Schecks übergeben. Die Untergrenze bildet der Mindestlohntarif für Hausgehilfen
zuzüglich eines Zuschlags für Sonderzahlungen und Urlaubsgeld. Bei einem Dienstgeber kann eine Entlohnung
bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 Euro erfolgen, bei mehreren Dienstverhältnissen
entfällt die Obergrenze. Voraussetzung für die Beschäftigung mit Scheck ist eine legale Arbeitsgenehmigung
des Arbeitnehmers.
Der Arbeitnehmer muss die Dienstleistungsschecks spätestens im Folgemonat bei seiner Gebietskrankenkasse einreichen,
um die Entlohnung zu erhalten. Übersteigen die monatlichen Dienstleistungsschecks bei einer mehrfachen Beschäftigung
die Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 Euro ist der Arbeitnehmer auch kranken- und pensionsversichert. Der
Sozialversicherungsbeitrag von 14,2 % wird dem Arbeitnehmer per Erlagschein monatlich vorgeschrieben. |