Verfassung ist wichtiger Konsolidierungsschritt, Chance für Wiederaufnahme des Europa-Dialogs
mit den EU-Bürgern und "Versicherungspolizze im Globalisierungsprozess"
Wien (pwk) - Als siebentes Mitgliedsland der Europäischen Union hat Österreich am Mittwoch
(11. 05.) die EU-Verfassung ratifiziert. „Die neue EU-Verfassung ist ein großer Fortschritt für
Europa, die europäische Wirtschaft und die europäische Politik. Sie ist eine wichtige Versicherungspolizze
im Globalisierungsprozess. Die Vereinfachung der Verträge und Neuordnung der Organe sind ein bedeutender Schritt
zu einer transparenteren und bürgernäheren EU. Europa muss sich nach dem historischen Erweiterungsschritt
im Mai des Vorjahres mit dieser Verfassung politisch konsolidieren, um auch für künftige Integrations-
und Erweiterungsschritte gerüstet zu sein“, sagt WKÖ- und EUROCHAMBRES-Präsident Christoph Leitl,
anlässlich der Annahme der EU-Verfassung im österreichischen Nationalrat.
Nachdem Griechenland, Italien, Litauen, Slowenien, Spanien und Ungarn bereits die Verfassung ratifiziert haben,
dürften die nächsten positiven Parlamentsbeschlüsse noch im Mai in Deutschland, Zypern und der Slowakei
fallen. Ein positives Ergebnis erhofft Leitl auch bei den kommenden Volksabstimmungen in Frankreich (29. Mai) und
in den Niederlanden (1. Juni): „Wünschenswert wäre, dass es zu keinen Verzögerungen kommt und die
europäische Verfassung plangemäß Ende 2006 in Kraft treten kann.“
Zur österreichischen Debatte um eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung meint Leitl, dass eine Volksabstimmung
nur dann Sinn machen würde, wenn sie auf europäischer Ebene stattfindet. Von einzelstaatlichen Referenden
über das europäische Vertragswerk halte er hingegen wenig. „Die von den Bürgern Europas direkt gewählten
EU-Abgeordneten aller Mitgliedstaaten haben im Europäischen Parlament der EU-Verfassung bereits mit überwältigender
Mehrheit zugestimmt. Es ist daher eine logische Folge und eine klare demokratische Spielregel, dass nun auch in
den nationalen Parlamenten darüber abgestimmt wird“, ist Leitl von einem ordentlichen demokratischen Vorgehen
überzeugt.
Besonders erfreulich ist für Leitl die Erwähnung der europäischen Sozialpartner im neuen Vertrag.
Im Artikel 48 wird betont, dass die Rolle der Sozialpartner seitens der Union anerkannt wird und von ihr zu fördern
ist, ohne dass in die Autonomie der Sozialpartner eingegriffen werden darf. Bislang spielen die Sozialpartner nur
im Rahmen der Sozialpolitik eine Rolle, durch die Verfassung wird ihnen künftig allgemeine Bedeutung zuerkannt.
„Diese Verfassung bietet die einmalige Chance, wieder in einen notwendigen Europa-Dialog mit den Bürgern einzutreten“,
betont Leitl und verweist auf die diesbezüglichen Aktivitäten der Wirtschaftskammer. So wurden von der
WKÖ zahlreiche Vorträge insbesondere an Schulen durchgeführt und Publikationen zu diesem Thema herausgegeben.
Weiters ist die WKÖ Kooperationspartner bei der Informations-Plattform „10 Jahre EU-Beitritt Österreichs“,
bei der auch auf die EU-Verfassung eingegangen wurde.
Nach Ratifizierung der europäischen Verfassung sei es nun höchst an der Zeit auch die österreichische
Verfassungs- und Verwaltungsreform im Nationalrat zu beschließen, fordert der WKÖ-Präsident. |