Zusätzliche Urlaubskasko- und Rechtsschutzversicherung empfohlen
Wien (arbö) - Österreichs Autofahrer sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zwar nicht
knausrig und zu 73 Prozent höher versichert, als die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme von drei Millionen
Euro. Bei einem Unfall im Ausland kann ein österreichischer Autofahrer trotzdem durch die Finger schauen,
warnt der ARBÖ. Der Grund: In einigen Reiseländern gelten teils erschreckend niedrige Deckungssummen,
sodass Österreicher bei einem Unfall mit lokalen Autofahrern nur mit geringem Schadenersatz rechnen können.
Die in Österreich geltende Mindestdeckungssumme von drei Millionen Euro wird in einigen Ländern deutlich
unterschritten, hat der ARBÖ vor Beginn der heurigen Reisesaison festgestellt. "Das Risiko, dass man
dort durch die Finger schauen muss, wenn man zu Schaden kommt, ist extrem hoch", warnt ARBÖ-Verkehrsjuristin
Dr. Barbara Auracher-Jäger.
Als extremes "Problemland" mit erschreckend niedrigen Deckungssummen bildet Lettland das absolute Schlusslicht.
Dort ist ein Personenschaden gar nur bis maximal 14.000 Euro gedeckt. Auch in den anderen baltischen Staaten liegen
die Deckungssummen deutlich unter dem österreichischen Niveau. Auch das beliebte Reiseland Italien oder unsere
Nachbarländer Ungarn, Tschechien und die Slowakei weisen mit Deckungssummen von teils deutlich unter einer
Million Euro ein klares Manko auf.
Beispielhaft dagegen sind Länder wie Belgien oder Luxemburg, die sowohl bei Personen- als auch Sachschäden
unbegrenzte Deckungssummen haben.
Österreichische Kraftfahrer sollten sich bei Fahrten ins Ausland jeweils über die Situation informieren,
am besten beim ARBÖ. "Wer nicht ohnehin eine Kaskoversicherung besitzt, dem ist dringend der Abschluss
einer Urlaubskaskoversicherung zu empfehlen", meint Dr. Auracher-Jäger. Diese deckt wenigstens die Schäden
am eigenen Fahrzeug ab, wenn man mit einem Ausländer im Ausland unliebsame Bekanntschaft macht.
Doch auch eine Urlaubskasko löst nur einen Teil des Problems: Personenschäden oder Schmerzensgeld sind
dadurch nicht gedeckt. "Wichtig ist in jedem Fall eine umfassende Rechtsschutzversicherung, wie sie der ARBÖ
bietet. Mit ihrer Hilfe lassen sich Forderungen im Ausland durchsetzen, die nach dem im jeweiligen Land bestehenden
Rechtsvorschriften geltend gemacht werden müssen", empfiehlt Barbara Auracher-Jäger. |