St. Pölten (stadt) - Von Montag 23. Mai 2005 an, gilt der Hauptbahnhof St. Pölten als "sicherheitsbehördliche
Schutzzone" - vorerst einmal bis zum Beginn der Sommerferien in den Schulen. Damit möchte die Polizei
beitragen, dass vor allem Jugendliche rund um den Bahnhof nicht zu strafbaren Handlungen verleitet werden.
"Beim Sicherheitsgipfel im Rathaus hat die Exekutive vor wenigen Wochen den Wunsch nach einer Schutzzone für
diesen städtischen Bereich vorgetragen. Weitere Standorte waren kein Thema", erklärte Bürgermeister
Mag. Matthias Stadler. Montag setzt Innenministerin Liese Prokop die Verordnung dafür in Kraft. Verstöße
gegen die Schutzzone können mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro geahndet werden. Die Schutzzone gilt Montag
bis Samstag von 6 bis 22 Uhr.
"Wir schauen in St. Pölten nicht weg, sehen aber in Sperrzonen kein alleiniges Allheilmittel", betont
Bürgermeister Stadler. "Suchtprävention und Suchthilfe aufeinander abstimmen und vernetzen, das
ist unsere Praxis in der Stadt". Erfahrene "Streetworker", Jugendzentren wie die "Ampel"
und andere - inklusive Einbindung von Pädagogen, Schulsprecher, Elternvereine, Ärzte und Gesundheitsamt
und Sozialamt - sollen Betroffenen den Weg zur Abkehr von Suchtmitteln erleichtern.
St. Pöltens Polizeidirektor, Dr. Johann Schadwasser bestätigte beim Sicherheitsgipfel im Rathaus: "Die
NÖ Landeshauptstadt hat kein größeres Problem als andere, die Maßnahme soll jedoch vorbeugend
mehr Sicherheit bringen". |