Feststellungsverfahren zur Feuerverzinkung abgeschlossen - Ausbau wird massive Verbesserungen
bei den Staubemissionen und der Umweltsituation bringen
Linz (lk) - Die Genehmigungsverfahren zum Ausbau der voestalpine sind aus Sicht der Landesregierung
auf Kurs. Die Ausbaustufen 1 und 2a sind bereits in Umsetzung, nach einem umfassenden Feststellungsverfahren zur
Feuerverzinkungsanlage 4 (FVZ4) aus der Ausbaustufe 2b wurde der entsprechende positive Bescheid der Umweltrechtsabteilung
des Landes am Freitag (20. 05.) rechtskräftig.
Gemäß UVP-Gesetz hatte die Umweltrechtsabteilung die Aufgabe, in einem Feststellungs- verfahren die
Frage einer UVP-Pflicht für die FVZ4 zu klären. Nach intensiven Verhandlungen konnten Vorbereitungen
zur weiteren Abwärmenutzung und ein konsequenter Stickoxid- Grenzwert fixiert werden und von der Umweltrechtsabteilung
im Konsens mit Umwelt- anwaltschaft und voestalpine am 18. April 2005 ein positiver Bescheid und damit der Verzicht
auf eine UVP fixiert werden.
Am Freitag wurde dieser Bescheid aufgrund fehlender Einsprüche rechtskräftig. In den nächsten Monaten
wird durch ein Genehmigungsverfahren nach Gewerbeordnung im Zuständigkeitsbereich des Magistrats der nächste
Schritt umgesetzt.
Ein nächstes Verfahren des voestalpine-Ausbaus betrifft die Feuerverzinkungsanlage 5, die jedoch erst frühestens
2006 in Umsetzung kommen wird. Anschober: "Insgesamt wird es durch Ausbau und Modernisierung der voestalpine
zu einer deutlichen Verbesserung der Umweltsituation kommen. Insbesondere wird sich die Verringerung der Staubemissionen
der voestalpine um 60 Prozent enorm positiv auf Linz auswirken. Ich gehe davon aus, dass dieser erfolgreiche Verhandlungsweg
zum Nutzen von Industriestandort und Lebensqualität auch bei weiteren Ausbauschritten fortgesetzt wird. Das
ist mein erklärtes Ziel." |