Wien (nst) - "Gewalterfahrungen gehören zum Schlimmsten was einem Menschen passieren kann, die
Wunden, körperlich und seelisch begleiten die Opfer ein Leben lang. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir
mit dem gestern beschlossenen Opferschutzgesetz wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen erreicht haben,
die auch von allen Parlamentsparteien mitgetragen worden sind", betonte Sozialstaatssekretär Sigisbert
Dolinschek am Samstag (14. 05.).
Neuerungen sind unter anderem die Mindestsicherung bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz von 662,99 Euro, wenn sonst
kein Einkommen vorhanden ist, die Ausweitung und Bezahlung von Therapien bis ins Jahr 1999 zurück, die Möglichkeit
einer Bevorschussung durch die Bundessozialämter, der Ersatz für Sachschäden wie zum Beispiel Brillen.
"Diese Bundesregierung bekennt sich einerseits zu einer konsequenten Ahndung und Bestrafung der Täter,
aber vor Allem auch zu einem konsequenten Ausbau des Opferschutzes. Wir stärken das Opfer durch den Ausgleich
der existenziellen und gesundheitlichen Folgen", bekräftigte Dolinschek.
Das Parlament hat auch das neue Impfschadengesetz beschlossen, wo mit der Abschaffung der Verjährung bei Impfschäden
eine langjährige Forderung der Opfer erfüllt worden ist. Ebenso wird eine pauschalierte Bemessungsgrundlage
für im Kindesalter Geschädigte eingeführt, um finanzielle Belastungen für die Betroffenen zu
beseitigen. "Wir stärken das soziale Netz für jene, die es besonders brauchen. Es sind oft nur kleine
Schritte, aber mit vielen kleinen Schritten legt man eine große Wegstrecke zurück", so der Staatssekretär
abschließend. |