NR-Präsident von Vier-Parteien-Einigung im Justizausschuss überzeugt
Wien (pk) - „Die Zeit war reif für dieses wichtige politische Signal“, zeigt sich Nationalrats-
präsident Dr. Andreas Khol zufrieden über die Initiativen zur Anerkennung der Leistungen des österreichischen
Widerstandes, der Opfer des NS-Regimes sowie der Wiederaufbaugeneration in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag
(12. 05.). Khol begrüßte ausdrücklich das umfassende Gesetzespaket, das von den Vertretern
der Regierungsparteien eingebracht wurde und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass „es bei dieser wichtigen Materie“
zu einer 4-Parteien-Einigung im Justizausschuss komme.
Es sei zwar aufgrund des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes von 1945 und der „Befreiungsamnestie“ von 1946, die
noch immer in Kraft seien, rein formaljuristisch nicht notwendig, weitere gesetzliche Schritte zur Vernichtung
der Urteile der Nationalsozialistischen „Gerichte“ zu setzen, so Khol. „Trotzdem begrüße ich den vorgeschlagenen
Weg, die Urteile der deutschen Kriegsgerichte neuerlich durch einen symbolischen Akt des Gesetzgebers im Sinne
einer authentischen Interpretation als null und nichtig zu sehen. Das ist ein gewichtiger politischer Akt, auf
den viele warten.“
Khol: „Ich begrüße auch die Klarstellung, dass Homosexuelle und so genannte Asoziale nunmehr namentlich
in das Opferfürsorgesetz kommen. Auch das ist ein symbolischer Akt, auf den viele schon lange warten.“ Durch
die Novelle zum Opferfürsorgegesetz soll klargestellt werden, dass Personen, die der NS-Verfolgung auf Grund
ihrer sexuellen Orientierung oder auf Grund des Vorwurfes der so genannten Asozialität ausgesetzt waren, nunmehr
namentlich erwähnt werden. „Dasselbe gilt auch für Menschen, die durch medizinische Versuche geschädigt
wurden oder für die Opfer einer Zwangssterilisation“, sagte Khol, der diese Regelung als notwendige Wiedergutmachung
bezeichnete. Besonders wichtig ist es Khol auch, dass den Widerstandskämpfern und Opfern der politischen Verfolgung
eine einmalige Zuwendung in der Höhe von 500 bis 1.000 Euro gewährt werden soll. „Das ist ein Ausdruck
des Dankes der Republik an die rund 3.000 Betroffenen, deren Leistungen wir heute, 60 Jahre nach der Befreiung
vom NS-Unrechtsregime, gar nicht hoch genug einschätzen können.“
Der besondere Dank Österreichs gelte aber auch den Frauen, die beim Wiederaufbau der Republik Österreich
nach dem 2. Weltkrieg mitgewirkt haben. „Auch sie, die einen wesentlichen Beitrag zum Wiederaufbau dieses Landes
geleistet haben, sollen durch eine einmalige Zuwendung besonders gewürdigt werden“, sagte Khol, der außerdem
auf die Valorisierung der Kriegsgefangenen-Entschädigung und die Umwandlung der bisher einkommensabhängigen
Witwen(Witwer)-Beihilfe der Kriegsopfer- und Heeresversorgung in eine einkommensunabhängige Witwen(Witwer)-Rente
hinwies. Dabei gilt auch der Anspruch auf Zusatzrente.
Die am vergangenen Donnerstag (12. 05.) gefassten Beschlüsse seien Ausdruck des österreichischen
Grundverständnisses, wonach Österreich zwar Opfer des Nationalsozialismus war, viele Österreicherinnen
und Österreicher aber auch Täter waren. „Wir nehmen die Mitverantwortung für die Verbrechen des
NS-Regimes wahr und stellen uns dieser“, so Khol. „Umso mehr bin ich überzeugt, dass es in dieser Frage zu
einer 4-Parteien-Einigung im Justizausschuss kommen wird“, so der Nationalratspräsident abschließend. |