Wien/Prüm (bmi) - Die zuständigen Minister aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg,
den Niederlanden, Spanien und Österreich unterzeichneten am Freitag (27. 05.), den Schengen III-Vertrag
zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Prüm, Deutschland.
"Mit Schengen III wird Österreich zum Gründungsmitglied der EU-Spitzengruppe im Bereich innere Sicherheit.
Das eröffnet unserer Exekutive ganz neue Möglichkeiten im Kampf gegen den Terrorismus, die Organisierte
Kriminalität und die illegale Migration", sagte Innenministerin Liese Prokop bei der Unterzeichnung des
Schengen III-Vertrages (auch "Prümer Vertrag"). "Schengen III ist der engste multinationale
Verbund, den es in der inneren Sicherheit weltweit gibt, und es ist auch der größte sicherheitspolitische
Erfolg für Österreich seit dem EU-Beitritt unseres Landes", so Prokop.
Auf der Grundlage des Prümer Vertrages wird den Schengen III-Staaten künftig ein automatisierter Abruf
von DNA-Profilen, offenen DNA-Spuren, Fingerabdrücken und Fahrzeugregisterdaten aus den Datenbanken ihrer
Schengen III-Partner ermöglicht. "Damit werden wir unseren Sicherheitskräften die Verhinderung und
Aufklärung von Straftaten und den Kampf gegen den Terrorismus wesentlich erleichtern", betonte die Innenministerin.
Prokop wies darauf hin, "dass mit Schengen III erstmals ein gegenseitiger Zugriff auf nationale Datenbanken
ermöglicht wird – und zwar unter voller Wahrung des Datenschutzes."
"Schengen III stellt auch ein wichtiges Pilotprojekt für die ganze EU dar, da die Schengen III-Partner
bereits jetzt Lösungen für bestimmte Bereiche des Datenaustausches gefunden haben, die die Union insgesamt
noch sucht", sagte Prokop. Der Prümer Vertrag stehe daher allen anderen EU-Staaten zum Beitritt offen.
"Österreich wird jedenfalls während seiner EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 die Erfahrungen
von Schengen III für entsprechende Fortschritte der gesamten Union nützen", ergänzte die Ministerin.
Der Vertrag umfasst folgende weitere Inhalte:
- Die Übermittlung von Informationen und Daten zur Verhinderung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren
im Zusammenhang mit Großveranstaltungen
- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten, insbesondere durch die Übermittlung entsprechender
Informationen
- Kooperation bei der Aus- und Fortbildung der Ausrüstung und dem Einsatz von Flugbegleitern
- Entsendung von Dokumentenberatern aufgrund gemeinsamer Lagebeurteilungen und enge Kooperation bei deren Einsatz
- Gemeinsame Rückführungen
- Gemeinsame Einsatzformen, wie etwa gemeinsame Streifen
- Das selbständige Überschreiten der Grenze zu einem Vertragspartner durch eigene Beamte im Fall eines
dringenden Bedarfs
- Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen sowie Zusammenarbeit
auf Ersuchen
"Dieser Vertrag ist damit auch ein Meilenstein bei der Umsetzung des Ziels eines verbesserten Austausches
von Informationen und Daten, das Österreich schon seit geraumer Zeit konsequent verfolgt", erläuterte
Prokop und erinnerte an eine entsprechende Initiative des österreichischen Innenministeriums, die ihr Amtsvorgänger
schon vor den Terroranschlägen von Madrid in der EU gesetzt habe.
|