Genehmigungsboom bei Biomasse und Biogas - Im Jahr 2007 bereits 8 % Ökostrom - Ein Haushalt
zahlt 2006 rund 26 Euro für Ökostrom
Wien (bmwa) - Zur Finanzierung des Ökostroms aus Biomasse, Biogas, Wind, Kleinwasserkraft und
fossiler Kraftwärmekopplung müssen im Jahr 2006 insgesamt rund 380 Mio. Euro (ca. 5,2 Mrd. ATS) von den
Stromkonsumenten aufgebracht werden, nach 280 Mio. Euro (ca. 3,9 Mrd. ATS) im Jahr 2005. Von diesen rund 380 Mio.
Euro entfallen ca. 260 Mio. Euro (ca. 3,6 Mrd. ATS) auf Biomasse, Wind und Biogas, 48 Mio. Euro (ca. 660 Mio. ATS)
auf Kleinwasserkraft und rund 70 Mio. Euro (ca. 965 Mio. ATS) auf die Unterstützung von fossiler Kraft-Wärme-Kopplung.
Die Zuschläge ("Förderbeiträge") für Ökostrom (Biomasse, Biogas, Wind), Kleinwasserkraft
und Kraftwärmekopplung werden in Summe um ca. 45 % von durchschnittlich 0,374 Cent/kWh auf 0,546 Cent/kWh
angehoben. Damit werden rund 7 % Ökostrom (Biomasse, Biogas, Wind) im Jahr 2006 nach rund 6 % im Jahr 2005
finanziert. Ein Haushalt (3500 kWh) zahlt im Jahr 2006 rund 26 Euro für die Unterstützungen gemäß
Ökostromgesetz. Dies entspricht einer Erhöhung um 6 Euro gegenüber 20 Euro im Jahr 2005.
Der Genehmigungsboom bei Biomasse, Biogas und Windkraft wird auch in den kommenden Jahren die Förderungen
weiter erhöhen: Entsprechend den vielen Ausbauplänen und Investitionsprojekten werden für 2007 bereits
8 % Ökostrom gemessen an der Gesamtabgabemenge aus öffentlichen Netzen erwartet. Die Zielsetzung des
Ökostromgesetzes beträgt 4 % für 2008. Dieser Wert wird bereits 2005 erreicht.
Dieser Anstieg entfällt zur Gänze auf Biomasse, Biogas und Windkraft, dessen Zuschläge um ca. 70
% von 0,242 Cent/kWh auf 0,416 Cent/kWh erhöht werden. Der Hauptteil der Förderungen geht daher auch
an die Betreiber von Biomasseanlagen (115 Mio. Euro - Zunahme um 165 % von 2005 auf 2006), Windkraftanlagen (90
Mio. Euro - Zunahme um 14 %) und Biogasanlagen (35 Mio. Euro - Zunahme um 61 %). Die Kleinwasserkraft erfordert
dagegen aufgrund ihrer wesentlich günstigeren Erzeugungskostenstruktur geringere Förderungen und kann
im Jahr 2006 ohne einen Zuschlag auskommen. Sie wird alleine durch den von allen Stromhändlern für die
Abnahme von Ökostrom zu bezahlenden Verrechnungspreis in Höhe von 4,5 Cent/kWh finanziert. Der Kraft-Wärme-Kopplungs-Zuschlag
bleibt auch im Jahr 2006 auf 0,13 Cent/kWh.
Die Gesamtkostenbelastung der Stromkonsumenten (inkl. dem von den Stromhändlern zusätzlich zu bezahlenden
Verrechnungspreis für den Ökostrom) für die Unterstützungen gemäß Ökostromgesetz
steigt um insgesamt ca. 30 % von 0,543 Cent/kWh auf 0,703 Cent/kWh, die Gesamtkostenbelastung für die Förderung
von Strom aus Biomasse, Biogas und Wind steigt um rund 60 % von 0,30 Cent/kWh auf 0,48 Cent/kWh. Bei einem durchschnittlichen
Haushaltsstrompreis von 15 Cent/kWh werden die Kosten für Förderungen gemäß Ökostromgesetz
mit 0,75 Cent/kWh im Jahr 2006 rund 5 % der Gesamtstromrechnung betragen, bezogen auf den Energieteil (4,5 Cent/kWh)
ca. 17 %.
Ein Industriebetrieb mit 150 GWh Gesamtverbrauch zahlt 2006 rund 920.000 Euro (ca. 12,6 Mio ATS) für Ökostrom,
um rund 180.000 Euro (ca. 2,5 Mio ATS) mehr als im Jahr 2005.
Das derzeit geltende Ökostromgesetz sieht vor, dass jede von den Bundesländern anerkannte Ökostromanlage
Förderungen in Form von fixierten Preisen 13 Jahre lang garantiert erhalten. Laut dem Ökostromgesetz
ist der daraus resultierende Förderbedarf durch die per Verordnung festgelegten Zuschläge auf den Strompreis
zu finanzieren. Ein Verordnungsentwurf über die Höhe der Zuschläge für das Jahr 2006 wurde
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit dem Elektrizitätsbeirat zur Begutachtung vorgelegt.
Eine Regierungsvorlage für eine Novelle des Ökostromgesetzes mit Effizienzsteigerungs- maßnahmen
und einer Begrenzung des weiteren Kostenanstieges wurde im Herbst 2004 an das Parlament übermittelt. Da für
diese Novelle eine 2/3 Mehrheit im Nationalrat notwendig ist, kam es bisher noch zu keiner Beschlussfassung. Diese
Novelle ist notwendig, um eine Bremse im Anstieg der Ökostrom-Subventionen zu haben. |