Allgemein gut, aber einer von zehn Badestränden an Binnengewässern erfüllt nicht
die EU-Normen
Brüssel (europarl) - Die Kommission legte am Donnerstag (26. 05.) ihren jährlichen Bericht
über die Qualität der Badegewässer vor. Dieser Bericht bietet Informationen über Gewässer,
in denen jeden Sommer Millionen Europäer schwimmen gehen. Im letzten Jahr erfüllte die große Mehrheit
der Strände die Auflagen der Badegewässerrichtlinie aus dem Jahr 1976 und konnte deshalb als sicher eingestuft
werden. Bei den Binnengewässern fielen die Ergebnisse allerdings nicht ganz so gut aus. Während an der
Küste 96,7 % der Badegewässer den Normen entsprachen, hat sich bei den Binnengewässern dieser Wert
verschlechtert. Dort werden die Normen an einem von zehn Standorten nicht erfüllt.
Umweltkommissar Stavros Dimas hierzu: „Generell ist die Wasserqualität in der gesamten EU gut, doch es gibt
noch Spielraum für Verbesserungen. Ich finde es bedenklich, dass in einigen Mitgliedstaaten eher die Tendenz
besteht, Badegebiete, die den Normen nicht genügen, aus dem offiziellen Verzeichnis der Badegewässer
zu streichen und/oder Badeverbote auszusprechen, als an der Konformität mit den Normen zu arbeiten.“ Er fügte
hinzu, dass er sich deshalb nicht nur für eine optimale Wasserqualität in der gesamten EU einsetze, sondern
auch für einen Zugang zu noch mehr Stränden, die - auch an Binnengewässern – möglichst viel
Sommerspaß ermöglichen sollen.
Überblick über die Ergebnisse
Der Bericht erfasst 19 965 Badegebiete in der EU-25 mit vollständigen Ergebnissen für 21 Mitgliedstaaten.
Sechs der neuen Mitgliedstaaten übermittelten alle verlangten Daten: Estland, Litauen, die Slowakei, Slowenien,
die Tschechische Republik und Zypern. Die Wasserqualität in diesen Mitgliedstaaten war insgesamt etwas schlechter
als in der EU-15, wobei jedoch anzumerken ist, dass viele alte Mitgliedstaaten ihre guten Ergebnisse auch erst
mehrere Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie erreichten. Malta und Polen unterbreiteten keine vollständigen
Daten.
Küstengewässer
Bei den Küstengewässern lag der Konformitätsgrad bei 96,7 % und unterscheidet sich damit
kaum vom Ergebnis des Jahres 2003 (96,8%). Dieser Wert war auch in den neuen Mitgliedstaaten, insbesondere Slowenien
(89,5%) und Zypern (86%) gut.
Binnengewässer
Bei den Binnengewässern fiel der Anteil der mit den Normen konformen Badegebiete deutlich - von 92,3%
im Jahr 2003 auf nunmehr 89,4 %. In den neuen Mitgliedstaaten lag der Konformitätsgrad bei ungefähr 50
%.
Negativtrends
Bei einigen älteren Mitgliedstaaten fallen zwei negative Tendenzen auf. So werden beispielsweise Strände
von der offiziellen Liste der ausgewiesenen Badegebiete gestrichen und fallen damit nicht mehr unter die Bestimmungen
der Richtlinie.
Ferner besteht die Neigung, für nicht konforme Badegebiete ein unbefristetes Badeverbot zu verhängen,
ohne dass Maßnahmen zur Behebung des Problems getroffen würden. Diese Praktiken sind häufig an
Standorten mit chronischen Verschmutzungsproblemen festzustellen. Diese Vorgehensweise lässt sich nicht mit
der Richtlinie vereinbaren, und die Kommission möchte diese Angelegenheit deshalb mit den betreffenden Mitgliedstaaten
besprechen. |