Asyl: Alle, die Hilfe brauchen, sollen Hilfe erhalten  

erstellt am
25. 05. 05

Generaldebatte über Fremdenrechtspaket im Innenausschuss
Wien (pk) - Die Mitglieder des Ausschuss es für Innere Angelegenheiten befassten sich in einer Generaldebatte mit den Änderungen des Asylrechts und des Aufenthaltsrechts, die im Fremdenrechtspaket 2005 zusammengefasst sind. Am 20. Juni wird zu diesem Thema ein Expertenhearing stattfinden. Die Abstimmung soll am 30. Juni erfolgen.

Die Gesetzesvorlage wurde von Bundesministerin Liese Prokop referiert. So gab sie bekannt, dass dieses Paket am 10. Mai vom Ministerrat beschlossen wurde und man die Zielsetzungen verfolge, für Fremde und Asylwerber möglichst menschliche Rahmenbedingungen zu schaffen, für die Bürger ein hohes Maß an Sicherheit zu erzielen und die Frage von Wirtschaftsflüchtlingen klar zu definieren. Die Ressortleiterin unterstrich, dass Österreich seit der Genfer Flüchtlingskonvention seine Tradition als Asylland immer wieder unter Beweis gestellt habe. Man müsse aber unterscheiden zwischen Asylwerbern und Immigranten. Wer beides vermische, der schade auch dem Sicherheitsinteresse der Österreicher, so Prokop. Mit dem Paket wolle man schnellere Verfahren erreichen, den Missbrauch stoppen sowie das Untertauchen in die Illegalität einschränken und ein Abgleiten in kriminelle Verhaltensmuster unmöglich machen.

Die Ministerin wies darauf hin, dass man die im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Vorschläge ernst genommen habe, machte darauf aufmerksam, dass das neue Gesetz der Menschenrechtskonvention und der Verfassung entspreche, und sprach die Hoffnung aus, dass dieses Fremdenrechtspaket im Parlament von einer breiten Mehrheit getragen werden wird. Ihr Dank galt den Rechtsexperten, den Praktikern aus den NGO sowie den Mitarbeitern aus der Verwaltung und den Politikern.

Abgeordneter Norbert Darabos (S) meinte, die Adaptierung des Asylgesetzes sei deshalb notwendig geworden, weil Strasser 2003 ein Gesetz gemacht habe, das nicht der österreichischen Verfassung entsprochen hat und deshalb teilweise vom VfGH aufgehoben wurde. Darabos sprach von der Emotionalisierung der Debatte über das Asylgesetz 2003 und von der bewussten Vermischung der Begriffe Asylwerber und Kriminelle. Für die Sozialdemokraten habe eine menschliche und gerechte Asylgesetzgebung verfassungs- und menschenrechtskonform sowie kompatibel mit der Genfer Flüchtlingskonvention zu sein und habe dafür zu sorgen, dass die Verfahren rasch und effizient durchgeführt werden. Darabos teilte den Ausschussmitgliedern auch mit, dass in dem Paket Maßnahmen enthalten sind, die keinesfalls die Zustimmung der SPÖ finden können. So ermögliche § 60 aus SPÖ-Sicht eine Scheinselbständigkeit, die zugleich den österreichischen Arbeitsmarkt untergrabe. Intensive Verhandlungen müssten seiner Meinung nach u.a. über die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Richter, über die Zwangsernährung, die Scheinehen, über die Frage der sicheren Herkunftsländer und über die Traumatisierung geführt werden. Als „nicht alltäglich“ bezeichnete es der Redner, dass der Entwurf von einer Institution, die „der Regierung nicht fern stehe“, vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, in 50 Punkten, als verfassungsrechtlich bedenklich bzw. mangelhaft angesehen wird. Auch die Bedenken des UNHCR wurden nicht zur Gänze ausgeräumt.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) kam auf das Asylgesetz 2003 zu sprechen, das markante Veränderungen im Asylwesen gebracht habe. Dieses „wunderbare“ Gesetz der Regierung, das nun seit 12 Monaten und 24 Tagen gilt und in drei Punkten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, werde nun nicht mehr als gut angesehen. Das Fremdenrechtspaket gehe ihrer Ansicht nach weit über den Korrekturauftrag des Verfassungsgerichtshofs hinaus, befasse sich die Vorlage doch auch mit dem Problem der Scheinehe, der Scheinadoption und der Traumatisierung, was nach Stoisits Ausdruck einer ideologischen Haltung und einer politischen Konstellation sei. All diese Punkte gehören ihrer Ansicht nach ausführlich debattiert, wäre es doch „eine Schande für das Parlament“, würde der Verfassungsgerichtshof auch die Korrekturen aufheben. Überleitend zu den zuwanderungspolitischen Fragen kam Stoisits auf die Integrationsvereinbarung zu sprechen, die sich ihrer Ansicht nach als ein untaugliches Instrument erwiesen hat, weil das Ziel, eine Integration in der Aufnahmegesellschaft herbeizuführen, nicht erreicht wurde. Auch bemängelte die G-Rednerin, dass an den Ausschussberatungen kein Vertreter des Bildungsministeriums teilnehme, gehe es doch um verpflichtende Sprachkurse, Alphabetisierungskurse und Staatsbürgerkunde. Ein Dialog über eine geordnete Einwanderungspolitik sei unbedingt notwendig.

Nach Meinung von Abgeordnetem Günter Kößl (V) stelle das Gesetz eine gute Basis dar, um die Zukunft bewältigen zu können. Alle, die Hilfe brauchen, sollen rasch Hilfe bekommen. Eine rasche Abwicklung des Asylverfahrens sei bisher deshalb nicht möglich gewesen, weil zu viele das Asylgesetz missbraucht hätten. Deshalb müsse man Missbräuche klar bekämpfen und Schlupflöcher schließen. Zu einer Integration gehört auch die Sprache; daher wurden auch diesbezüglich Maßnahmen in Aussicht genommen. Einwendungen gegen das Gesetz im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wurden berücksichtigt; es entspreche der Verfassung sowie der Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) merkte an, vieles, was die G-Sprecherin Stoisits vorgebracht habe, sei an den Haaren herbeigezogen, alle anderen seien für Stoisits falsch beraten, aber sie selbst habe noch nie ein vernünftiges Konzept zu einer besseren Integrationspolitik vorgelegt. Gleichzeitig wies die F-Rednerin darauf hin, dass eine Integration nur möglich sei, wenn man die Sprache beherrsche, die Lebensweise der Menschen kenne und nicht in einem Ghetto lebe. Mit den neuen Bestimmungen könnten mehr Menschen die Deutschkurse besuchen und damit besser integriert werden. Der SPÖ warf die Mandatarin vor, nach dem Motto „Wasch’ mir den Pelz, aber mach’ mich nicht nass“ zu handeln und sich aus ideologischen Gründen zu weigern, Missstände zuzugeben. Für die Sozialdemokraten könne die Beschleunigung des Verfahrens nur durch mehr Personal erfolgen. Dass Verfahren in die Länge gezogen werden, weil ein Rechtsmittel nach dem anderen ergriffen wird, werde von der SPÖ nicht zur Kenntnis genommen. Auch wehrte sich Partik-Pable gegen den Vorwurf, das Asylgesetz 2003 sei schlecht, und wies darauf hin, dass die Zahl der Asylwerber rückläufig sei. Sie verteidigte die Maßnahmen, die nun erfolgen, um das Einwanderungsgesetz zu umgehen und das Asylgesetz zu missbrauchen. Armutsbekämpfung dürfe nicht mit Asylwesen verwechselt werden. Auch mit der neuen Regelung zur Traumatisierung wolle man Asyltourismus verhindern.

Abgeordneter Walter Posch (S) strich heraus, dass seine Partei nicht gegen die Integration sei, sondern sich gegen eine Integration mit Zwangsgewalt und gegen Deutschkurse mit Zwangsgewalt wende. Der Geist des Gesetzes lasse sich an den legistischen Ausformulierungen erkennen. Die sich im Zusammenhang mit dem Asylgesetz 2003 ergebenden Probleme seien nicht legistischer Natur, sondern eine Frage der Vollziehung. Bei der Frage der Zwangsernährung komme noch hinzu, dass sie auch strafrechtlich gesehen nicht eindeutig geregelt sei.

Abgeordneter Werner Miedl (V) meinte, man müsse sich im Parlament auf Spielregeln einigen, die von Menschen, die zu uns kommen wollen, einzuhalten sind. Einer „Integration mit Zwangsgewalt“ komme aber entgegen der Ansicht seines Vorredners in der Praxis sehr wohl Bedeutung bei. Der Redner wies darüber hinaus darauf hin, dass jeder, der Asylstatus hat, auch Rechte erwirbt, um die es den Personen vor allem gehe. So dürfe er sich nicht nur in unserem Land aufhalten, sondern sei auch in das soziale System eingegliedert und könne einer Arbeit nachgehen.
   

Abgeordneter Herbert Haupt (F) betonte, das Fremdenrechtspaket sei im weitesten Sinne ausgewogen und habe daher die Unterstützung seiner Fraktion. Über einzelne Punkte könne aber durchaus noch diskutiert werden, meinte er.

Auf einzelne Punkte des Fremdenrechtspaketes eingehend, nahm Haupt unter anderem zur Behauptung von Abgeordnetem Darabos zu § 60 des Aufenthalts- und Niederlassungsgesetzes Stellung, und hob hervor, dass man mit dieser Regelung keinen Verdrängungswettbewerb am österreichischen Arbeitsmarkt erreichen wolle. Es bestehe nicht die Absicht, mit Dumping-Einbürgerungen eine Scheinwelt der Humanität zu errichten. Als „unsauber“ nannte es Haupt, Wirtschaftsflüchtlinge und Asylanten miteinander zu vermengen.

Verteidigt wurde von Haupt die künftig mögliche Zurückweisung von traumatisierten Asylwerbern. Ihm zufolge sind in der Vergangenheit immer wieder Traumatisierungen behauptet worden, um einen Aufenthaltstitel zu erwirken. Man müsse jene, die den Schutz des Staates und der Gesellschaft brauchen, vor jenen mit kriminellen Absichten trennen, forderte er.

Zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das neue Asylgesetz merkte Haupt an, SPÖ und Grüne hätten auch beim alten Asylgesetz viel mehr Punkte angefochten, als vom Verfassungsgerichtshof letztendlich aufgehoben worden seien. Viele Bestimmungen hätten vor dem VfGH gehalten. Als absolut unzulässig wertete er es, als Verfassungsrichter schon im Vorfeld eine Stellungnahme bezüglich der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes abzugeben.

Die Integrationsvereinbarung verglich Haupt mit der Schulpflicht, bei der es, wie er skizzierte, ebenfalls Sanktionen gebe, wenn diese missachtet würde. Verpflichtende Deutschkurse hält er nicht zuletzt deshalb für erforderlich, um Zuwanderinnen aus der Türkei zu integrieren und sie so etwa vor Zwangsehen zu schützen.

Ausschussvorsitzender Rudolf Parnigoni (S) bekräftige, die SPÖ lehne das vorliegende Fremdenrechtspaket nicht grundsätzlich ab, betonte jedoch, "wir wollen alles sehr genau hinterfragen". Sämtliche Bestimmungen müssten verfassungskonform sein, forderte er. Eine Beschleunigung der Asylverfahren ist seiner Meinung nach ohne mehr Personal "sicher nicht möglich".

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) machte geltend, Österreich sei bereits bei der Beschlussfassung des Asylgesetzes 2003 im internationalen Vergleich mit überproportional vielen Asylanträgen konfrontiert und bevorzugtes Zielland organisierter Schlepperei gewesen. Dass das Fremdenrechtspaket verfassungskonform sein und der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen müsse, ist für ihn, wie er sagte, selbstverständlich. Für ihn ist es verfassungsrechtlich jedoch nicht bedenklich, Mitglieder des Unabhängigen Bundesasylsenats vorübergehend nur für sechs Jahre zu bestellen.

Bei der Überweisung von hungerstreikenden Asylwerbern, die sich in Schubhaft befinden, an Krankenanstalten geht es Ellmauer zufolge nicht in erster Linie um Zwangsernährung, vielmehr stehe der Gesundheitszustand der Betroffenen im Vordergrund. Im Übrigen zeigte er sich überzeugt, dass es im neuen Asylgesetz auch viele Verbesserungen für Asylwerber gibt.

Für Abgeordneten Otto Pendl (S) liegt das Hauptproblem, wie er erklärte, im Vollzug. Das sei angesichts der Tatsache, dass zu wenig Geld und zu wenig Personal zur Verfügung stehe, aber kein Wunder, meinte er.

Was das vorliegende Gesetzespaket betrifft, hält Pendl viele Punkte in der Praxis für nicht umsetzbar. Unter anderem nannte er die Gebietsbeschränkungen und die im § 32 Fremdenpolizeigesetz verankerte Verpflichtung für Fremde, bei Kontrollen ihre Aufenthaltsberechtigung in Österreich und den Besitz ausreichender Geldmittel nachzuweisen. Wie zahlreiche seiner FraktionskollegInnen befürchtet Pendl negative Auswirkungen auf den Tourismus. Unbefristete Richterbestellungen gehören seiner Auffassung nach zu den Grundsätzen des österreichischen Rechtsstaates, daran solle nicht gerüttelt werden.

Abgeordneter Norbert Kapeller (V) zeigte sich dem gegenüber überzeugt, dass es im parlamentarischen Verfahren inhaltlich zu keinen wesentlichen Verbesserungen des Fremdenrechtspakets kommen könne. Für ihn ist durch die vorliegenden Bestimmungen sichergestellt, dass jene, die Hilfe benötigen, rasch und effizient Hilfe bekommen, auf der anderen Seite aber gegen jene, die das System missbrauchen und ausnützen, mit gebotener Strenge vorgegangen werden könne. Ausdrücklich verwahrte sich Kapeller gegen den Ausdruck Zwangsintegration.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) wies darauf hin, dass die Koalition bereits vom alten Asylgesetz behauptet habe, es wäre verfassungskonform. Dennoch sei es in drei Punkten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Auch gegen das neue Asylgesetz gebe es zahlreiche verfassungsrechtliche Bedenken, die nicht von der Hand zu weisen seien, unterstrich sie.

Unter anderem bemängelte Wurm unbestimmte Gesetzesbegriffe und befristete Richterbestellungen. Darüber hinaus befürchtet sie, dass Asylverfahren durch das neue Asylgesetz nicht beschleunigt würden, und bezweifelt die Praktikabilität mancher Bestimmungen.

Abgeordneter Johann Maier (S) erachtet es, wie er sagte, für irritierend, dass das Fremdenrechtspaket zahlreiche gerichtliche Strafbestimmungen enthalte. Dass Schlepperei und Ausbeutung von Fremden unter Strafe gestellt sind, sei selbstverständlich, meinte er, er frage sich jedoch, warum die strafrechtlichen Sanktionen nicht in das Strafgesetzbuch integriert werden könnten. Es gibt seiner Auffassung nach ohnehin jetzt schon zu viele strafrechtliche Nebengesetze. Für unverhältnismäßig erachtetet Maier die Bestimmung, wonach Fremde verpflichtet sind, bei Kontrollen ihre Aufenthaltsberechtigung in Österreich nachzuweisen.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) unterstrich, Traumatisierung sei keine Behauptung sondern eine Krankheit, und verwies auf die Aussage eines Experten, wonach nicht einmal professionelle Schauspieler eine Traumatisierung vorspielen könnten. Als nicht zulässig erachtet sie, Bulgarien und Rumänien in die Liste der sicheren Drittstaaten aufzunehmen. Ihre Fraktionskollegin Katharina Pfeffer begrüßte zwar die vorgesehene Personalaufstockung beim Unabhängigen Bundesasylsenat, wandte sich jedoch gegen befristete Richterbestellungen.

Abgeordneter Karl Freund (V) betonte die Notwendigkeit, Asylverfahren zu beschleunigen und schneller abzuwickeln, und gab zu bedenken, dass die Zahl der straffällig gewordenen Asylwerber immer größer werde.

Innenministerin Liese Prokop hielt fest, das Asylgesetz 2003 sei trotz der Aufhebung einzelner Punkte durch den Verfassungsgerichtshof "ein sehr gutes Gesetz" gewesen. Auf diesem Gesetz baue das neue Gesetz auf, erklärte sie, zudem würden eine Reihe von EU-Vorgaben eingebaut.

Dass ein neues Asylgesetz erforderlich ist, begründete Prokop unter anderem mit der im internationalen Vergleich hohen Zahl an Asylanträgen in Österreich. Österreich habe drei Asylanträge pro 1.000 Einwohner, skizzierte sie, in Deutschland seien es 0,4, in der Schweiz 2, in Schweden 0,6 und in Norwegen 0,8. Zudem hätten diese Länder ein geringere Anerkennungsquote.

Ein großes Problem sieht Prokop außerdem darin, dass nur 10 % jener Asylwerber, für deren Asylantrag nach der Vereinbarung von Dublin ein anderer Staat zuständig wäre, in diesen zurückgewiesen werden können. 30 % der betroffenen Asylwerber würden sich auf Traumatisierungen berufen, 35 % tauchten unter und bei 15 % komme es aufgrund von Berufungen und Einsprüchen zu zu langen Verfahrensverzögerungen.

Um Asylverfahren zu beschleunigen, hält Prokop mehr Personal bei den Asylbehörden für erforderlich. Die Unabhängigkeit der Richter wolle sie dabei, so die Innenministerin, jedoch keineswegs in Frage stellen. Welche Länder sichere Drittländer und sichere Herkunftsländer sind, wird ihr zufolge EU-weit erarbeitet und abgestimmt.

In Bezug auf die Integrationsvereinbarung erklärte Prokop, Österreich sei auch seitens der EU zu einem entsprechenden Angebot verpflichtet. Integration muss ihrer Meinung nach aber über die Integrationsvereinbarung hinaus gehen, das Innenministerium sei dabei, verschiedene Modelle zu erarbeiten.

Bei Scheinehen handelt es sich nach Darstellung Prokops "um kein geringfügiges Problem". Allein im April 2005 seien 22 Aufenthaltsverbote wegen Scheinehen verhängt worden, veranschaulichte sie. Was die Gebietsbeschränkungen anbelangt, erklärte Prokop, diese seien lediglich rund um die Erstaufnahmestellen vorgesehen.

Einzelne Detailfragen wurden von zwei Experten des Innenministeriums beantwortet. Sie machten unter anderem darauf aufmerksam, dass nach der geltenden Rechtssprechung des OGH Scheinehen bereits jetzt unter den Begriff der Schlepperei subsumiert werden könnten. Zudem liege die Beweislast für Scheinehen beim Staat, meinte einer der Experten, er könne sich nicht vorstellen, dass es zu Verurteilungen im Fall einer Liebesehe komme.

Eine Einzelfallprüfung ist den Beamten zufolge auch bei Asylwerbern aus sicheren Drittstaaten möglich. Um Gebietsbeschränkungen einhalten zu können, sollen Asylwerbern genaue Pläne ausgehändigt werden.

Zur Frage der Ausweisverpflichtung merkte einer der Experten an, es gehe lediglich um die Feststellung der Aufenthaltsberechtigung von Fremden. Österreicher könnten im Übrigen auch heute schon kontrolliert werden.

Zu der von der Abgeordneten Terezija Stoisits (G) abermals aufgeworfenen Frage einer allfälligen Zwangsernährung wurde seitens des Innenressorts auf den Text der Regierungsvorlage verwiesen. Demnach ist vorgesehen, Fremde, die einen Gesundheitszustand selbst verschuldet haben und nicht entsprechend medizinisch betreut werden können, in das gerichtliche Gefangenenhaus Wien zu überstellen, wenn eine durchsetzbare Ausweisung vorliegt und eine Abschiebung bereits möglich ist.

Im Anschluss an die Generaldebatte wurde die Sitzung einstimmig auf den 20. Juni um 13 Uhr vertagt. Für diesen Termin ist ein öffentliches Expertenhearing geplant.
     
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