erstellt am
24. 05. 05


Gehrer: Bund stellt 800 € pro Kind für Nachmittagsbetreuung bereit

8 Mio. € für zusätzliche 10.000 Tagesbetreuungsplätze

Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer sind sich über die Bedeutung eines guten Angebots an Tagesbetreuung und der frühen Sprachförderung einig. „Durch die Entlassung der Schulgesetze aus der 2/3-Mehrheit in die einfache Mehrheit haben sich neue Bewegungsmöglichkeiten bei den Schulgesetzen ergeben. Mir ist es wichtig, dass diese Weiterentwicklungen von einer breiten Basis mitgetragen werden. Deshalb habe ich heute die Vertreter von Städte- und Gemeindebund zu einer Runde eingeladen, in der ich die Umsetzung von zwei wesentlichen Maßnahmen – der Tagesbetreuung und der frühen Sprachförderung – mit ihnen besprochen habe“.

Die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes wünschen sich eine stärkere Miteinbeziehung der Gemeinden als Schulerhalter bei der Organisation. Die Bürgermeister haben ein großes Interesse, dass es ein möglichst gutes und flexibles Angebot gibt. „Der Bund zahlt pro 15 Schulkinder 10 Betreuungsstunden. Für zusätzliche 10.000 Betreuungsplätze macht das 8 Millionen €“, erklärte Gehrer. Das bedeutet, pro Kind, das die Nachmittagsbetreuung in der Schule in Anspruch nimmt, zahlt der Bund 800 € im Jahr.

An den Hauptschulen sind 30 Pflicht- und 2 Förderstunden vorgesehen, die bereits bedeckt sind. Für eine 40-stündige Anwesenheit sind 8 weitere Stunden notwendig, die zur Gänze vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Für Volksschulen gibt es im Schnitt 23 Pflichtstunden und eine Förderstunde pro Woche. Von den 16 verbleibenden Stunden werden 10 vom Bund getragen. Den Ländern, Eltern und Gemeinden verbleiben somit nur die sechs weiteren Stunden. An Bundesschulen leisten Eltern für die Freizeitbetreuung sozial gestaffelt einen Beitrag von 0 bis 80 €. Für die Pflichtschulen in den Städten und Gemeinden wird der Elternbeitrag von den dort verantwortlichen Politikerinnen und Politikern festgelegt. Gehrer dankte den Städten und Gemeinden für die guten Tagesbetreuungsangebote, die es jetzt schon gibt.

Die Gesprächsteilnehmer sind sich auch einig, dass es wichtig ist, durch frühe Sprachförderung einen guten Schuleinstieg zu sichern. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden soll die frühe Sprachförderung bewerkstelligt werden. Der Bund stellt dafür einen Förderbeitrag pro Kind zur Verfügung. Die Organisation der frühen Sprachförderung soll vor Ort erfolgen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kinder bei Schuleintritt die Unterrichtssprache Deutsch beherrschen.

 

 

 

Schweitzer: "Gemeinsame Schule bringt Senkung der hohen Nachhilfekosten" Wien, 2005-05-23 (fpd) - Für die Einführung einer gemeinsamen Schule mit innerer Differenzierung der zehn- bis 14-jährigen sprach sich heute neuerlich Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer aus. "Diese Schulform wäre ein wirksames Mittel zur Eindämmung ständig steigender Nachhilfestunden", so Schweitzer.

Die gemeinsame Schule der zehn bis 14-jährigen mit jahrgangsbezogener Leistungsdifferenzierung bedeute, daß durch die Einteilung in Leistungsgruppen die Schüler entsprechend ihrer Stärken und Schwächen unterrichtet werde und somit die jährlichen Nachhilfekosten von 130 Mio. Euro dramatisch gesenkt würden, betonte Schweitzer.

 

 

 

 
     

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