Kommission genehmigt Pläne für den Wiederaufbau nach der Tsunami-Katastrophe  

erstellt am
24. 05. 05

Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission hat heute detaillierte Pläne für die Verwendung von 323 Mio. aus dem Tsunami-Wiederaufbauprogramm genehmigt, für das im Verlauf der kommenden zwei Jahre insgesamt 350 Mio. bereitgestellt werden sollen. 12 Mio. EUR waren im Rahmen des Krisenreaktionsmechanismus sofort freigegeben worden, um den längerfristigen Wiederaufbau rasch in Gang zu setzen. Unmittelbar nach der Katastrophe hatte die Kommission bereits 123 Mio. EUR als humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt.

Die für Außenbeziehungen und die Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissarin Benita Ferrero-Waldner sagte hierzu in Brüssel: “Ich habe den Tsunami-Opfern versprochen, dass ich ihnen helfen und ihnen die Mittel geben werde, die sie für den Wiederaufbau ihrer Gemeinden und ihrer Existenzgrundlagen benötigen. Dieses Versprechen löse ich heute mit der letzten Tranche unseres Hilfsprogramms ein. Überdies hoffe ich, dass durch diese schreckliche Katastrophe die bislang zerstrittenen Bevölkerungsgruppen in Aceh und Sri Lanka im Zuge der gemeinsamen Wiederaufbauanstrengungen zueinander finden und es ihnen gelingt, ihren Konflikt auf friedlichem Wege beizulegen.”

Bei den heute genehmigten Plänen handelt es sich um die zweite Phase des Hilfsprogramms, das Kommissionspräsident Barroso auf der Geberkonferenz im Januar in Jakarta angekündigt hatte. Die erste Phase umfasste humanitäre Hilfe in Höhe von 123 Mio. EUR. Die aktuelle zweite Phase dient dem Wiederaufbau mit Hilfe des mit insgesamt 323 Mio. EUR ausgestatteten zweijährigen Tsunami-Richtprogramms. Die restlichen 27 Mio. EUR sollen im Rahmen der Regionalförderung und des Krisenreaktionsmechanismus bereitgestellt werden.

In den heute veröffentlichten Plänen legt die Kommission dar, wie den Opfern der Katastrophe längerfristig geholfen werden soll. Vorrang haben für sie die Instandsetzung der Häuser und sozialen Einrichtungen und die Wiederherstellung der Existenzgrundlagen, damit die Menschen und ihre Familien ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können, sowie die Instandsetzung größerer Infrastrukturen, wie etwa Straßen.

208 Mio. EUR sollen in den von verschiedenen Gebern gespeisten Treuhandfonds der indonesischen Regierung fließen, damit die Mittel für die Instandsetzung und den Wiederaufbau der zerstörten Infrastrukturen und Dienste in den Gemeinden, die Wiederherstellung der Existenzgrundlagen der betroffenen Menschen sowie die Förderung einer ökologischen nachhaltigen Bewirtschaftung der Küstengebiete so effizient wie möglich eingesetzt werden. Weitere Mittel sollen für den Ausbau der Kapazitäten der Kommunalverwaltung in Aceh zur Verfügung gestellt werden. Dies wird spätere Vereinbarungen über Selbstverwaltung indirekt erleichtern.

In Sri Lanka werden zwei Schwerpunktaufgaben mit bis zu 100 Mio. EUR gefördert: die Wiederherstellung der Existenzgrundlagen und die Instandsetzung der kommunalen Infrastrukturen im Norden und Osten des Landes mit bis zu 60 Mio. EUR sowie der Wiederaufbau der 200 km langen Küstenstraße im Süden mit 40 Mio. EUR.

17 Mio. EUR sind für die Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und die Instandsetzung zerstörter Häuser auf den Malediven bestimmt. Mit den Mitteln soll zudem die Regierung bei der Katastrophenvorsorge und bei der Förderung der längerfristigen regionalen Entwicklung im Rahmen ihres Programms „Sichere Inseln“ unterstützt werden.

Weitere 25 Mio. EUR sollen für regionale und horizontale Maßnahmen verwendet werden, u.a. für eine Tsunami-Fazilität der EU für die Verwaltung der Küstengebiete, für die technische Hilfe bei Darlehen der Europäischen Investitionsbank sowie für die Förderung von Frühwarnsystemen.
     
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