Aktuelle Aussprache im Ausschuss für Menschenrechte
Wien (pk) - Der Ausschuss für Menschenrechte befaßte sich im Rahmen einer Aussprache am
Freitag (03. 06.) mit aktuellen Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses mit dem Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, zu welchem Zwecke die Generalsekretärin des Nationalfonds
Hannah Lessing und ihre Stellvertreterinnen Renate Meissner und Christine Schwab als Auskunftspersonen geladen
waren.
Lessing verwies auf die vorgelegten Bände und Broschüren, die allen Abgeordneten zugeleitet worden seien
und erklärte, der Nationalfonds sei bereits eine Erfolgsgeschichte, der Entschädigungsfonds werde eine
werden. Die Generalsekretärin ging auf die Geschichte des Fonds ein und erläuterte dessen Ziele. Das
betreffende Geld habe vielen Menschen geholfen, das Zugehen auf die Betroffenen habe sich bestens bewährt.
Wichtig sei auch gewesen, dass der Nationalfonds Neuland beschritten habe, indem er sich konkret mit verschiedenen
Opfergruppen - etwa Homosexuelle, so genannte Asoziale, die Kinder vom Spiegelgrund - auseinandergesetzt habe,
was zuvor nur selten der Fall gewesen sei.
Positiv sei auch die Möglichkeit einzuschätzen, Projekte zu realisieren. Zudem verteile der Nationalfonds
gemäß den Beschlüssen der Londoner Raubgoldkonferenz 1997 die diesbezüglichen Gelder und könne
auch jene Kunstwerke nutzen, die gemäß Restitutionsgesetz 1998 nicht mehr restituierbar seien. Diese
würden verwertet, der Erlös komme ebenfalls den Opfern zugute. Details zur Mietrechtsentschädigung
erläuterte Meissner, während Schwab auf den Entschädigungsfonds einging.
Abgeordnete Maria Fekter (V) erkundigte sich nach dem Stand der Dinge hinsichtlich der angestrebten Rechtssicherheit
und wollte wissen, wie die Resonanz jener Staaten, mit denen es keine solchen Abkommen gebe, gewesen sei. Abgeordneter
Matthias Ellmauer (V) dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fonds für ihre Arbeit und fragte, was
Mandatare tun könnten, um die Arbeit des Fonds zu unterstützen, denn es sei fraglos von größter
Wichtigkeit, hier so schnell wie möglich zu agieren.
Abgeordneter Walter Posch (S) schloss sich dem Dank an und meinte, es sei wichtig, dass es den Fonds gebe. Dieser
sollte auch eingerichtet bleiben, weil es auch um Fragen der geistigen und psychischen Aufarbeitung dieses dunkelsten
Themas der Geschichte gehe. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) dankte gleichfalls und stellte Detailfragen zur Mietrechtsentschädigung.
Abgeordneter Max Walch (F) dankte seitens seiner Fraktion und wollte wissen, wie lange die Recherchen für
einen Fall jeweils dauerten. Zudem sprach er die Überprüfung des Fonds durch den Rechnungshof an.
Lessing meinte, die Frage der Rechtssicherheit lasse sich gegenwärtig nicht abschätzen. Zwar sei die
Einigung zwischen Regierung und IKG von großer Wichtigkeit gewesen, es könne aber noch nicht von einer
endgültigen Entscheidung gesprochen werden. Es müsse sich also zeigen, wie sich die Sache weiter entwickle.
Überlegenswert, so Lessing, sei, eine Vorauszahlung zu machen, um den Leuten in jedem Fall etwas zukommen
zu lassen, wobei sich allerdings die Frage stelle, wie man dies möglichst schnell bewerkstelligt, denn der
Fonds erhalte täglich ein bis zwei Sterbemitteilungen.
Die Recherchedauer sei unterschiedlich, je nach Fall, hieß es weiter. Sodann verwies Lessing auf die Bildungs-
und Aufklärungsarbeit des Fonds, wobei es hier in der Zukunft auch um die entsprechende Dotierung gehen werde.
Der Bericht des Rechnungshofes sei ein guter, der lediglich im organisatorischen Bereich kleinere Anmerkungen gemacht
habe, deren Großteil bereits umgesetzt sei. |