IV-GS Beyrer: Chancen der Arbeitszeitflexibilisierung für Standort Europa nutzen  

erstellt am
03. 06. 05

Österr. und Europäischer Arbeitsmarkt hat Mehr an Flexibilisierung im globalen Wettbe- werb notwendig - Unterstützung für Österreichs Haltung bei Beschäftigungs-Ministerrat
Wien (PdI) - Die Industriellenvereinigung (IV) unterstützt die Bemühungen auf europäischer und nationaler Ebene, die Arbeitszeitbedingungen zu modernisieren und somit den Erfordernissen der Wettbewerbsfähigkeit und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben anzupassen. „Der europäische Arbeitsmarkt hat ein Mehr an Flexibilität notwendig. Gerade angesichts der Ergebnisse der Verfassungs-Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die europäischen Arbeitsmärkte rasch fit für den globalen Wettbewerb gemacht werden, damit Beschäftigung geschaffen und gesichert werden kann“, erklärte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Markus Beyrer, anlässlich des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am Donnerstag (02. 06.) in Luxemburg. Ausdrücklich verwies der IV-Generalsekretär auf die konstruktive Rolle Österreichs - vertreten durch BM Bartenstein - bei der Diskussion der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Die Notwendigkeit für die Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeitszeitbedingungen ist für die gesamte europäische Industrie und Wirtschaft unbestritten. Ebenso unbestritten bleibt für die Industrie, dass der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden darf. „Entscheidend für die österreichischen Industrieunternehmen ist, dass zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes und damit der österreichischen Arbeitsplätze, Arbeitszeitmodelle so gestaltet werden können, dass Aufträge möglichst dann abgearbeitet werden können, wenn sie auch da sind.“

Für die EU-Arbeitszeitrichtlinie bedeutet dies:

  • Dem Vorschlag der EU-Kommission folgend, sollte inaktive bzw. Bereitschafts-Zeit nicht in die wöchentliche Höchstarbeitszeit einberechnet werden.
  • Eine Verlängerung des Bezugszeitraums für die Berechnung der Höchstarbeitszeit von vier auf zumindest zwölf Monate.
  • Opt-out - die Möglichkeit von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit zeitlich begrenzt - also auftragsabhängig - abzuweichen.


„Im Ringen um mehr Beschäftigung sollten wir uns weder in Österreich noch in Europa die Chancen der Arbeitszeitflexibilisierung entgehen lassen“, so Beyrer. „Die Reaktion auf den Ausgang der beiden Verfassungs-Referenden in Frankreich und den Niederlanden darf nicht das Erlahmen jeglichen europäischen Reformwillens sein, im Gegenteil: Wir müssen Europa und Österreich weiter wettbewerbsfähig gestalten. Jede andere Reaktion wäre fatal für den Standort Europa und führt in eine wirtschafts- und beschäftigungspolitische Abwärtsspirale.“

     
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