SIS II: Kommission legt Vorschläge für Erweiterung des Schengener Raums auf die neuen Mitgliedstaaten vor  

erstellt am
02. 06. 05

Brüssel (europarl) - Die Kommission hat heute drei Vorschläge zur Einführung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) präsentiert, das das aktuelle System ersetzen soll. Durch SIS II sollen die neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, dem Schengener Raum beizutreten. Reisende brauchen sich dann an den Grenzen zwischen den neuen und alten Mitgliedstaaten keiner Kontrolle mehr unterziehen. Ferner soll SIS II die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Bemühungen unterstützen, mit den Herausforderungen fertig zu werden, denen sich die EU heute in Sicherheitsfragen gegenübersieht. Die Bestimmungen gewährleisten jedoch einen größtmöglichen Schutz für diejenigen, deren Daten in dem System gespeichert werden.

Der Vizepräsident der Kommission Franco Frattini betonte, dass “die Hauptnutznießer dieser Vorschläge die neuen Mitgliedstaaten sein werden, die in den Schengener Raum der Freizügigkeit ohne Kontrollen an den Binnengrenzen integriert werden. Dies hat Vorteile für alle EU-Bürger, die sich dann im erweiterten Schengener Raum ohne Grenzkontrollen bewegen und gleichzeitig mit einem erhöhten Maß an Sicherheit rechnen können”.

Die Einführung von SIS II ist eine wesentliche Voraussetzung für die vollständige Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch die neuen Mitgliedstaaten und die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen ab 2007, sofern die Schengen-Bewertung positiv ausfällt. SIS II soll allerdings nicht nur bei Maßnahmen eingesetzt werden, die die Freizügigkeit betreffen (z. B: Kontrollen an den Außengrenzen und Visapolitik), sondern ist auch ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden in Strafsachen. So soll SIS II beispielsweise dafür sorgen, dass ein von einem Mitgliedstaat ausgegebener Europäischer Haftbefehl sofort überall in Europa verbreitet wird. Die Schaffung eines Raums, in dem sich die Bürger frei bewegen können, sollte niemals mit einem Verlust an Sicherheit für die Mitgliedstaaten verbunden sein.

SIS II soll in erster Linie ein Instrument sein, über das Informationen mit den neuen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden können. Gleichzeitig bietet es aber auch mehr technische Flexibilität und bessere Möglichkeiten der Identifizierung als das alte System. So können im neuen System Fingerabdrücke und Gesichtsbilder zur Personenerkennung gespeichert werden und die diesbezüglichen Mängel im alten System abgestellt werden. Außerdem ist SIS II in der Lage, auf die wachsenden Anforderungen der Nutzer einzugehen, was einfach mit dem sich wandelnden Umfeld zusammenhängt, in dem das Informationssystem zum Einsatz kommt. Die Kommission hat jedoch genauestens darauf geachtet, dass dieses leistungsfähigere System auf einer soliden Rechtsgrundlage beruht, die genau vorschreibt, wie das System genutzt werden darf. Der neue Rechtsrahmen sorgt daher für mehr Transparenz in Bezug auf sämtliche SIS II-Aktivitäten und stärkt auch die Rechte des Einzelnen durch eine ganze Reihe von Sicherheitsvorkehrungen. Die heute vorgelegten Vorschläge zur Ausgestaltung von SIS II werden Gegenstand einer ordentlichen demokratischen Debatte unter Einbeziehung aller EU-Institutionen sein.
     
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