Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission hat am Montag (30. 05.)
einen Vorschlag für ein neues Verfahren zur Auswahl der Kulturhauptstädte Europas angenommen. Die neue
Regelung würde die Wettbewerbskomponente stärken, der Auswahljury mehr Gewicht verleihen, eine Überprüfungsphase
einführen, die Auswahlkriterien deutlicher machen und die europäische Dimension stärker berücksichtigen.
„In den letzten 20 Jahren hat sich die „Kulturhauptstadt Europas“ zu einer der erfolgreichsten und beliebtesten
Veranstaltungen der Europäischen Union entwickelt“, so das für allgemeine und berufliche Bildung, Kultur
und Mehrsprachigkeit zuständige Kommissionsmitglied Ján Figel’, „weil sie den Städten die Möglichkeit
bietet, ein ganzes Jahr lang ihr kulturelles Leben und ihre kulturelle Entwicklung zu präsentieren. Diese
Veranstaltung hat zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zu neuen Investitionen und zur Förderung des Kulturtourismus
beigetragen. Die neue Auswahlregelung stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Mitgliedstaaten
an der Kulturhauptstadt Europas und der Notwendigkeit dar, eine starke europäische Dimension zu fördern.
Die vorgeschlagenen Änderungen machen das Auswahlverfahren strenger und transparenter und schaffen die Voraussetzungen,
um die ständig wachsende Zahl kulturell aktiver Städte zu bewältigen, die alljährlich um den
Titel der Kulturhauptstadt Europas wetteifern.“
Während der Diskussionen über die Änderung des derzeitigen Beschlusses, die darauf abzielte, die
im Mai 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten einzubeziehen, äußerte das Europäische Parlament
seine Besorgnis über das derzeitige Auswahlverfahren und sprach einige Schwachstellen an, insbesondere im
Hinblick auf die „europäische Dimension“ der Veranstaltung. Mit ihrem Vorschlag ermuntert die Kommission die
Mitgliedstaaten, Wettbewerbe auf nationaler Ebene zwischen interessierten Städten durchzuführen. Hierfür
soll eine „gemischte“ Auswahljury eingesetzt werden, die von den europäischen Institutionen und den betreffenden
Mitgliedstaaten benannte Experten umfasst. Dieses zweistufige Auswahlverfahren würde sechs Jahre vor dem geplanten
Beginn der Veranstaltung anlaufen und mit der Benennung der Kulturhauptstädte Europas durch den Rat ungefähr
vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung enden.
Die Kommission schlägt ferner die Einrichtung eines „europäischen Überprüfungsausschusses“
vor, dem von den europäischen Institutionen benannte Experten angehören und der im Zeitraum nach der
Benennung der Kulturhauptstädte Europas bis zum Beginn der Veranstaltung tätig wird.
Der Überprüfungsausschuss würde die Städte bei der weiteren Ausarbeitung ihrer Programme unterstützen
und beraten und dabei insbesondere die europäische Dimension des Programms überprüfen und gegebenenfalls
auf den europäischen Mehrwert des Programms hinwirken.
Im Kommissionsvorschlag werden darüber hinaus die Kriterien festgelegt, denen die Veranstaltung gerecht werden
muss, wobei besonders der europäische Mehrwert herausgestellt wird.
Die Europäische Kommission wird eine Auszeichnung an die ausgewählte Stadt vergeben, sofern die Vorbereitung
des Programms den Zielen und Kriterien der Veranstaltung, insbesondere hinsichtlich der europäischen Dimension,
entspricht. Dies würde wie auch die bisherigen Zuschüsse für die Kulturhauptstädte Europas
aus dem Rahmenprogramm im Bereich der Kultur (ab 2007 „Kultur 2007“) finanziert. Im derzeitigen Stadium würde
der Kommissionsvorschlag für das Programm Kultur 2007 bis zu drei Mal höhere Gemeinschaftszuschüsse
für jede Kulturhauptstadt Europas ermöglichen.
Die derzeitige Reihenfolge der „Paare" von Mitgliedstaaten, die Städte für den Zeitraum 2009-2019
vorschlagen dürfen, bleibt unverändert.
Der Vorschlag würde 2007 in Kraft treten. Damit würden die ersten nach dem neuen Verfahren benannten
Kulturhauptstädte Europas diese Veranstaltung im Jahr 2013 ausrichten (Städte in Frankreich und in der
Slowakei). Die Kulturhauptstädte Europas der Jahre 2010, 2011 und 2012 werden allerdings bereits am Überprüfungsverfahren
teilnehmen. |