Kulturhauptstädte Europas: Kommission schlägt neues Auswahlverfahren vor  

erstellt am
31. 05. 05

Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission hat am Montag (30. 05.) einen Vorschlag für ein neues Verfahren zur Auswahl der Kulturhauptstädte Europas angenommen. Die neue Regelung würde die Wettbewerbskomponente stärken, der Auswahljury mehr Gewicht verleihen, eine Überprüfungsphase einführen, die Auswahlkriterien deutlicher machen und die europäische Dimension stärker berücksichtigen.

„In den letzten 20 Jahren hat sich die „Kulturhauptstadt Europas“ zu einer der erfolgreichsten und beliebtesten Veranstaltungen der Europäischen Union entwickelt“, so das für allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Mehrsprachigkeit zuständige Kommissionsmitglied Ján Figel’, „weil sie den Städten die Möglichkeit bietet, ein ganzes Jahr lang ihr kulturelles Leben und ihre kulturelle Entwicklung zu präsentieren. Diese Veranstaltung hat zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zu neuen Investitionen und zur Förderung des Kulturtourismus beigetragen. Die neue Auswahlregelung stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Mitgliedstaaten an der Kulturhauptstadt Europas und der Notwendigkeit dar, eine starke europäische Dimension zu fördern. Die vorgeschlagenen Änderungen machen das Auswahlverfahren strenger und transparenter und schaffen die Voraussetzungen, um die ständig wachsende Zahl kulturell aktiver Städte zu bewältigen, die alljährlich um den Titel der Kulturhauptstadt Europas wetteifern.“

Während der Diskussionen über die Änderung des derzeitigen Beschlusses, die darauf abzielte, die im Mai 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten einzubeziehen, äußerte das Europäische Parlament seine Besorgnis über das derzeitige Auswahlverfahren und sprach einige Schwachstellen an, insbesondere im Hinblick auf die „europäische Dimension“ der Veranstaltung. Mit ihrem Vorschlag ermuntert die Kommission die Mitgliedstaaten, Wettbewerbe auf nationaler Ebene zwischen interessierten Städten durchzuführen. Hierfür soll eine „gemischte“ Auswahljury eingesetzt werden, die von den europäischen Institutionen und den betreffenden Mitgliedstaaten benannte Experten umfasst. Dieses zweistufige Auswahlverfahren würde sechs Jahre vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung anlaufen und mit der Benennung der Kulturhauptstädte Europas durch den Rat ungefähr vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung enden.

Die Kommission schlägt ferner die Einrichtung eines „europäischen Überprüfungsausschusses“ vor, dem von den europäischen Institutionen benannte Experten angehören und der im Zeitraum nach der Benennung der Kulturhauptstädte Europas bis zum Beginn der Veranstaltung tätig wird.

Der Überprüfungsausschuss würde die Städte bei der weiteren Ausarbeitung ihrer Programme unterstützen und beraten und dabei insbesondere die europäische Dimension des Programms überprüfen und gegebenenfalls auf den europäischen Mehrwert des Programms hinwirken.

Im Kommissionsvorschlag werden darüber hinaus die Kriterien festgelegt, denen die Veranstaltung gerecht werden muss, wobei besonders der europäische Mehrwert herausgestellt wird.

Die Europäische Kommission wird eine Auszeichnung an die ausgewählte Stadt vergeben, sofern die Vorbereitung des Programms den Zielen und Kriterien der Veranstaltung, insbesondere hinsichtlich der europäischen Dimension, entspricht. Dies würde wie auch die bisherigen Zuschüsse für die Kulturhauptstädte Europas aus dem Rahmenprogramm im Bereich der Kultur (ab 2007 „Kultur 2007“) finanziert. Im derzeitigen Stadium würde der Kommissionsvorschlag für das Programm Kultur 2007 bis zu drei Mal höhere Gemeinschaftszuschüsse für jede Kulturhauptstadt Europas ermöglichen.

Die derzeitige Reihenfolge der „Paare" von Mitgliedstaaten, die Städte für den Zeitraum 2009-2019 vorschlagen dürfen, bleibt unverändert.

Der Vorschlag würde 2007 in Kraft treten. Damit würden die ersten nach dem neuen Verfahren benannten Kulturhauptstädte Europas diese Veranstaltung im Jahr 2013 ausrichten (Städte in Frankreich und in der Slowakei). Die Kulturhauptstädte Europas der Jahre 2010, 2011 und 2012 werden allerdings bereits am Überprüfungsverfahren teilnehmen.
     
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