Erstes Arbeitspaket nach Aufhebung der 2/3-Mehrheit für Schulgesetze
im Ministerrat
Wien (bm:bwk) - „Wir wollen Eltern und Kindern eine Schule bieten, die den Bedürfnissen der
modernen Arbeitswelt entspricht. Deshalb werden wir im Schuljahr 2005/06 weitere 8 Millionen € für die Tagesbetreuung
zur Verfügung stellen“, erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Dienstag (07. 06.) im Ministerrat.
Die Bildungsministerin nutzt die neuen Bewegungsmöglichkeiten, die die Abschaffung der 2/3-Mehrheit für
Schulgesetze gebracht hat. Bereits innerhalb eines Monats hat sie das erste Arbeitspaket in den Ministerrat eingebracht,
das unter anderem die Ausweitung der Tagesbetreuung und die generelle Einführung der 5-Tage-Woche für
die 6- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schüler enthält.
Bereits im Schuljahr 2004/05 steigerte Gehrer die Zahl der angebotenen Tagesbetreuungsplätze an Schulen um
10.000. Für 2005/06 stellt sie 8 Millionen € für weitere 10.000 Tagesbetreuungsplätze zur Verfügung.
Damit baut sie das Angebot an Tagesbetreuung an den Schulen weiter aus. Neu ist, dass die Schulen künftig
die Eltern informieren und anschließend eine Bedarfserhebung durchführen. Ab 15 Schülerinnen und
Schülern muss die Schule eine Tagesbetreuung anbieten. Der Bund bezahlt pro Woche und Betreuungsgruppe 10
Betreuungsstunden. Diese kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Schulen können
bei der Tagesbetreuung mit Sportorganisationen, Musikschulen oder Vereinen zusammenarbeiten.
Der Ministerrat stimmte der generellen Einführung der 5-Tage-Woche für die 6- bis 14-jährigen Schülerinnen
und Schüler zu. „Kinder sollen nicht mehr Tage in der Schule verbringen als die Eltern am Arbeitsplatz“, erklärte
Gehrer. Mit der Einführung der 5-Tage-Woche können Kinder am Wochenende mehr Zeit mit der Familie verbringen.
Die verpflichtende Lehrerfortbildung wird im Schulunterrichtsgesetz verankert. Laufendes lebensbegleitendes Lernen
hat in der modernen Wissensgesellschaft einen besonders hohen Stellenwert. Lehrerinnen und Lehrer gehen mit gutem
Beispiel voran. Eine kontinuierliche Fortbildung des Lehrerpersonals ist besonders wichtig, denn sie ist die Voraussetzung
für einen zeitgemäßen Unterricht und die Vermittlung von aktuellen Bildungsinhalten.
Der Ministerrat stimmte auch der Umbenennung der veralteten Gegenstandsbezeichnung „Leibesübungen“ in „Bewegung
und Sport“ zu. Schulen können künftig Zusatzbezeichnungen wie beispielsweise EDV-Hauptschule führen,
die auf die Schwerpunktsetzungen hinweisen. Kinder, bei denen im Volksschulzeugnis die AHS-Reife festgestellt wird
und die die Hauptschule besuchen, brauchen keinen Beobachtungszeitraum mehr durchlaufen sondern werden sofort der
ersten Leistungsgruppe zugeordnet.
Für die Berufsreifeprüfung werden Prüfungskommissionen eingerichtet, deren Vorsitzende von den Landesschulbehörden
bestellt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Berufsreifeprüfungs-Lehrgängen an den Einrichtungen
der Erwachsenenbildung ist, dass diese eine entsprechende Prüfungskommission einrichtet. „Wir wollen ein hohes
Niveau sicherstellen. Deshalb führen wir diese qualitätssichernden Maßnahmen ein“, so Gehrer.
Derzeit bereiten sich 8.000 junge Menschen auf die Berufsreifeprüfung vor. Rund 5.500 Personen haben die BRP
seit dem Jahr 1998 bereits erfolgreich absolviert. 3.000 Personen studieren an einer Universität oder Fachhochschule.
|