Bartenstein: Wirtschaftstreuhänder bekommen verpflichtende Qualitätskontrolle  

erstellt am
08. 06. 05

Qualitätssicherungsgesetz für Wirtschaftstreuhandberufe im Ministerrat
Wien (bmwa) - "Die Schaffung einer Qualitätskontrolle und eines Qualitätssicherungssystems für Wirtschaftstreuhänder und Revisoren, die gesetzliche Pflichtprüfungen durchführen, sowie die Einführung von regelmäßigen externen Qualitätsprüfungen für diese Wirtschaftstreuhänder und Revisoren dienen der Stärkung des internationalen Vertrauens in den Finanzmarkt Österreich, in die Glaubwürdigkeit offen gelegter Finanzinformation und damit in den Wirtschaftsstandort Österreich", erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein am Dienstag (07. 06.) nachdem der Ministerrat die Regierungsvorlage des Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetzes angenommen und damit zur parlamentarischen Behandlung weiter geleitet hat. Mit dem Gesetz wird gleichzeitig der Schutz von Aktionären, Investoren, Gläubigern und anderen Interessengruppen deutlich erhöht.

Die Vorlage folgt dabei sowohl der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15. November 2000, 2001/256/EG, über Mindestanforderungen an Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU als auch einem bereits dem Europäischen Parlament zur Beschlussfassung vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses und zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates vom 1. Dezember 2004. Diese Richtlinie wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2005 in Kraft treten.

Im Binnenmarkt soll eine möglichst große Harmonisierung der Qualitätssicherungssysteme durch einheitliche Qualitäts- und Prüfstandards erreicht werden, wobei diese Systeme entsprechend transparent gestaltet und die öffentliche Aufsicht nach einheitlichen Maßstäben organisiert sein sollen. Damit wird auch die europäische und internationale Kooperation der Aufsichtsbehörden institutionalisiert und gestärkt.

Alle in das durchgeführte Begutachtungsverfahren involvierten Bundes- und Landesbehörden und Interessenvertretungen haben die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems ausdrücklich begrüßt.

Die obligatorische Qualitätskontrolle erfasst alle, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen: die Wirtschafts- und Buchprüfer einschließlich der Prüfungsgesellschaften, die Genossenschaftsrevisionsverbände und den Sparkassen-Prüfungsverband. Die Qualitätskontrolle für diese Berufe hat alle drei Jahre in Form einer Externen Qualitätsprüfung durch behördlich zugelassene Qualitätsprüfer zu erfolgen, wenn diese Berufe Unternehmen von öffentlichem Interesse (i.e. börsenotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen und Pensionskassen) prüfen, sonst alle sechs Jahre. Die erfolgreiche Qualitätsprüfung wird durch eine Bescheinigung behördlich bestätigt.

Die öffentliche Aufsicht obliegt in erster Instanz dem Arbeitsausschuss für Externe Qualitätsprüfungen und in zweiter Instanz der Qualitätskontrollbehörde. Das Qualitätssicherungssystem bindet das Know-how der Berufspraxis in die erstinstanzliche Aufsicht ein; ihre Organe entscheiden unabhängig und klar getrennt von eigenen beruflichen Interessen, sie unterliegen dabei der Amtsverschwiegenheit und ihrem strengen Standesrecht auf dem Niveau richterlicher Unvereinbarkeit. Die zweite Instanz ist Aufsichtsbehörde und kann jederzeit Sonderprüfungen anordnen. Ihre Mitglieder werden über öffentliche Ausschreibung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bestellt und verfügen über eine Geschäftsstelle beim BMWA. Die Qualitätskontrollbehörde erstellt einen Jahresbericht, führt ein öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften und besorgt die internationale Kooperation.

Die Vorlage bedingt Anpassungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das sich als Berufs- und Standesrecht für Wirtschaftstreuhandberufe sehr bewährt hat. Für das System der Qualitätskontrolle werden die administrativen, standes- und disziplinarrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere für die Abwicklung der Qualitätsprüfungen geschaffen.

Gleichzeitig werden im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz Maßnahmen zur Liberalisierung beim Berufszugang, zur Entbürokratisierung und zur Stärkung der Selbstverwaltung gesetzt. Damit wird das Berufs- und Standesrecht für die einzelnen Berufsgruppen durchlässiger gemacht, der Wechsel in eine andere Berufsgruppe wird erleichtert, ohne aber den hohen Qualitätsstandard zu gefährden.

Bartenstein sieht in der Vorlage ein modernes Qualitätssicherungssystem, das internationalen Standards entspricht, den rechtlichen Rahmenbedingungen auf internationalen Finanzplätzen gleichkommt und andere Überwachungsmechanismen der internationalen Finanzmarktaufsicht ergänzt. Durch die europaweite Harmonisierung der öffentlichen Aufsicht und die nun institutionalisierte internationale Kooperation werde das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Anleger, Finanzdienstleister, Kreditgeber und Gläubiger nachhaltig gestärkt.
     
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