Gewerberechtsnovelle 2005 heute im Ministerrat - Ausweitung des Vereinfachten
Genehmigungsverfahrens
Wien (bmwa) - "Mit der heute beschlossenenen Regierungsvorlage zur Gewerberechtsnovelle 2005
wird ein Schritt zur Verfahrensbeschleunigung gesetzt, wie dies beim Reformdialog für Wachstum und Beschäftigung
am 1.Mai angekündigt wurde ", erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein am
Dienstag (07. 06.) nach dem Ministerrat.
Die Novelle sieht eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches für das "vereinfachte Genehmigungsverfahren"
- mit einer Dauer von maximal drei Monaten - von bisher 300 auf künftig 800 Quadratmeter Betriebsfläche
vor. Speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) werden damit die Genehmigungsbedingungen
wesentlich verbessert.
Außerdem werden mit der Novelle die Gewerbeordnung 1994, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
und das Mineralrohstoffgesetz an die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie (Richtlinie 2003/35/EG) der Europäischen
Union herangeführt und damit die "Aahrus-Konvention" umgesetzt. Das geschieht dadurch, dass in Hinkunft
anerkannte NGO's (privatrechtliche Organisationen) Parteistellung in Genehmigungs- und Änderungsverfahren
bekommen, um die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften im Verfahren geltend zu machen und Rechtsmittel gegen
die Entscheidung zu ergreifen. Die Anerkennung der NGO’s für derartige Verfahren erfolgt durch den Umweltminister
(BMLFUW) im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister (BMWA) auf Basis des UVP-Gesetzes. Die Anerkennung gilt aber
ab nun auch für andere Rechtsvorschriften, wie eben für die Gewerbeordnung. |