Tipps für die Urlaubsreise mit Tieren
Wien (arbö) - Wenn Strolchi und Minka in den Urlaub mitkommen sollen, müssen einige Dinge beachtet
werden, so der ARBÖ. Das Gesetz sieht keine Einzelregelungen vor, wonach Netze, Käfige oder ähnliches
zum Transport von Tieren im Wageninneren verwendet werden müssen. Sehr wohl aber gibt es die grundlegenden
Norm, wonach Lenker dafür sorgen müssen, dass die Sicht vom Lenkerplatz aus für ein sicheres Lenken
ausreicht.
"Lenker dürfen durch den Transport eines Tieres nicht behindert oder abgelenkt werden darf", warnt
ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. Katz', Hund und Co. müssen so verwahrt werden,
dass der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt ist und niemand gefährdet, behindert oder
belästigt wird. Tiere dürfen daher keinesfalls ohne jegliche Sicherung ins Auto gesetzt werden. Für
Kleintiere empfehlen sich Käfige. Große Hunde sollten mit einem speziellen Sicherheitsgurt gebändigt
werden. Ideale Transportmittel sind Kombi oder Mini-Van, bei denen hinter der Rückbank ein Gitter oder Netz
montiert ist, so der ARBÖ.
EU-Heimtierausweis
"Wer in ein EU-Land einreisen will, muss nachweisen können, dass Hund, Katze oder Frettchen gegen
Tollwut geimpft ist. Außerdem muss das Tier eindeutig identifizierbar sein, z.B. durch eine Tätowierung
am Ohr oder einen implantierten Chip. Die Kennnummer des Tieres muss im Heimtierausweis eingetragen sein,"
zählt Dr. Auracher-Jäger vom ARBÖ die wichtigsten Bedingungen auf. Weiters muss die letzte Tollwutimpfung
mindestens 30 Tage und darf höchstens 12 Monate vor Reiseantritt erfolgt sein.
Wer bei der Einreise in ein EU-Land keinen EU-Heimtierausweis vorweisen kann, muss vor allem bei Flugreisen mit
Problemen rechnen, im schlimmsten Fall droht eine Quarantäne des Tieres. Laut ARBÖ-Verkehrsjuristin dürfen
Irland, Schweden und Großbritannien sogar für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre schärferen
Einreisebestimmungen in Bezug auf Tollwut-Schutzimpfungen, Bandwurm- und Zeckenbefall beibehalten. |