Caritas: Selbst hochqualifizierte Kräfte finden im besten Fall Hilfsarbeiterjobs
Wien (caritas) - "Anerkannte Flüchtlinge dürfen in Österreich nicht zu
Sozialfällen auf Lebenszeit werden", fordert Caritas-Präsident Franz Küberl angesichts des
bevorstehenden UN-Weltflüchtlingstages am Montag (20. 06.). Hinsichtlich der Zahl an Anerkennungen hätte
Österreich zwar viel geleistet, die sozialen Startbedingungen, die (amtlich bestätigte) Verfolgte in
Österreich vorfänden, seien aber katastrophal: "Selbst hochqualifizierte Flüchtlinge finden
im günstigsten Fall nur Hilfsarbeiterjobs", so Küberl.
Derzeit verstünden wir es in Österreich nicht, die Potenziale der Flüchtlinge zu nützen. Die
aktuelle und zurückliegende Novellen hätten die Situation der Betroffenen in Sachen Familienbeihilfe
zusätzlich enorm verschlechtert. Personen, denen Österreich temporären Schutz bietet (etwa 1.000
pro Jahr) solle sie überhaupt zusammen mit dem Kindergeld gestrichen werden.
Als "unmenschlich" bezeichnet der Caritas-Präsident die vorgesehene Schubhaft für AsylwerberInnen,
die über EU – Nachbarstaaten zu uns kommen. "Im Klartext bedeutet das, dass die AsylwerberInnen oft monatelang
sinnlos eingesperrt sind, bis sie tatsächlich überstellt werden können. Vor allem für traumatisierte
Menschen vervielfacht sich dadurch das Leid." Zudem gäbe es in den östlichen Nachbarstaaten keine
angemessene Versorgung für Traumatisierte.
"Dublin 2 darf kein Heiligtum sein"
Auf EU-Ebene solle Österreich seinen EU-Vorsitz 2006 nützen, damit es zu einer partnerschaftlichen Teilung
der Verantwortung für Flüchtlinge komme, fordert Küberl. "Dublin 2 darf kein Heiligtum sein"
plädiert der Caritas-Präsident hier für eine neuerliche Diskussion. So könne etwa gerade bei
den besonders schutzbedürftigen, traumatisierten Personen jener Staat zuständig sein, in dem erstmals
der Asylantrag gestellt wurde. "Hier muss man ein unwürdiges Hin- und Herschieben der ohnehin schon in
den Herkunftsländern oder auf der Flucht traumatisierten Menschen vermeiden." In einem zweiten Schritt,
also nach dem Asylverfahren, könne eine weitere Aufteilung der Betroffenen erfolgen.
Die EU-Verordnung Dublin 2 sieht vor, dass AsylwerberInnen in jenes EU-Land zurückgeschoben werden, in dem
der Eintritt in die EU erfolgte.
Im Jahr des 50-jährigen Bestehens der Genfer Flüchtlingskonvention plädiert der Caritas-Präsident
dafür, den eigentlichen Sinn der Asylgesetzgebung nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich den Schutz
vor Gewalt und Verfolgung: "Auch wenn nicht jeder Asylwerber in Österreich Asyl erhalten kann, hat dennoch
jeder ein Recht auf ein faires Verfahren."
PolitikerInnen dürften keine Angst vor Flüchtlingen schüren: "Im Vorjahr sind von rund 17 Millionen
Menschen auf der Flucht rund 25.000 in Österreich gelandet." |