Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zur Ratifizierung des Vertrages über eine Verfassung für Europa
Brüssel (europarl) - Wir haben uns einen umfassenden Überblick über den Stand der
Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa verschafft. Dieser Vertrag ist das Ergebnis
eines gemeinsamen Prozesses mit dem Ziel, das geeignete Mittel für ein demokratischeres, transparenteres und
wirksameres Funktionieren der erweiterten Europäischen Union zu finden.
Unser ehrgeiziges europäisches Projekt, das uns seit über 50 Jahren so gut vorangebracht und eine gemeinsame
Vision gegeben hat, die Europa verbindet, behält mehr denn je seine Gültigkeit. Dieses Projekt macht
es möglich, das Wohlergehen der Bürger und die Verteidigung unserer Werte und Interessen zu gewährleisten
und unsere Verantwortung als erstrangiger internationaler Akteur wahrzunehmen. Um Arbeitslosigkeit und soziale
Ausgrenzung besser bekämpfen, nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, auf die Herausforderungen der
Globalisierung reagieren, die innere und äußere Sicherheit bewahren und die Umwelt schützen zu
können, brauchen wir Europa, und zwar ein stärker geeintes und solidarischeres Europa.
Bisher haben 10 Mitgliedstaaten die Ratifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und somit ihre Zustimmung
zum Verfassungsvertrag zum Ausdruck gebracht. Wir haben den Ausgang der Referenden in Frankreich und den Niederlanden
zur Kenntnis genommen. Wir sind der Auffassung, dass hierdurch das Engagement der Bürger für das europäische
Aufbauwerk nicht in Frage gestellt wird. Die Bürger haben jedoch Bedenken und Ängste zum Ausdruck gebracht,
denen Rechnung getragen werden muss. Es ist daher notwendig, die Lage gemeinsam zu überdenken.
Diese Zeit der Reflexion wird in jedem unserer Länder für eine ausführliche Diskussion genutzt werden,
an der die Bürger, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, die nationalen Parlamente sowie die politischen
Parteien teilnehmen werden. Diese aufrüttelnde Diskussion, die in einer ganzen Anzahl von Mitgliedstaaten
bereits im Gange ist, muss intensiviert und erweitert werden. Auch die Organe der Europäischen Union müssen
ihren Beitrag leisten, wobei der Kommission eine besondere Rolle zukommt.
Die jüngsten Entwicklungen stellen nicht in Frage, dass die Fortsetzung der Ratifizierungsprozesse gerechtfertigt
ist. Wir haben vereinbart, dass der Zeitplan für die Ratifizierung in verschiedenen Mitgliedstaaten angesichts
dieser Entwicklungen und der jeweiligen Gegebenheiten in diesen Mitgliedstaaten erforderlichenfalls angepasst wird.
Wir kommen überein, im ersten Halbjahr 2006 zusammenzukommen, um eine Bewertung aller einzelstaatlichen Diskussionen
vorzunehmen und den weiteren Fortgang des Ratifizierungsprozesses zu vereinbaren. |