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Innenpolitik / Asylrecht |
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erstellt am
16. 06. 05
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Wittmann
begrüßt Vorschlag als "echte Entlastung für VwGH"
Modell auch in anderen Bereichen vorstellbar
Wien (sk) - Als "echte Entlastung für den Verwaltungsgerichtshof" begrüßte
SPÖ- Verfassungssprecher Peter Wittmann am Mittwoch (16. 06.) gegenüber dem SPÖ-Pressedienst
die geplante Aufwertung des UBAS zu einem eigenen Verwaltungsgericht für Asylverfahren. Gesichert müsse
laut Wittmann sein, dass es sich bei so einem Asyl-Gericht "um eines mit vollen richterlichen Garantien handelt",
das qualitativ hochwertige Entscheidungen treffen könne. Und gesichert müsse weiters sein, dass im Bedarfsfall
der Verfassungsgerichtshof angerufen werden kann. Für Wittmann sei zudem vorstellbar, das diskutierte Modell
in anderen Bereichen der Verwaltung zu implementieren. Konkret denke er an die Landesverwaltungsgerichte, die zu
"echten" Gerichten in Landesangelegenheiten aufgewertet werden könnten, berichtete Wittmann abschließend. |
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Lopatka: SPÖ schwenkt auf Regierungskurs ein
Hoffentlich hält der Mut bis zur Beschlussfassung
Wien (övp-pk) - "Endlich schwenkt die SPÖ auf den von den Regierungsparteien vertretenen
Kurs der Vernunft hinsichtlich des Asylgesetzes ein", sagte ÖVP-Generalsekretär Dr. Reinhold Lopatka
am Mittwoch (16. 06.). Es wäre gut, würde die SPÖ tatsächlich ihren langjährigen
sicherheitspolitischen Zick-Zack-Kurs beenden. Die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher
sollte auch bei der SPÖ vor parteipolitisches Zick-Zack gestellt werden, so Lopatka.
Leider habe die SPÖ bereits mehrmals bei wichtigen Reformen wie der Pensionssicherung kurz vor dem Ziel den
Reformweg der Bundesregierung verlassen. "Es bleibt zu hoffen, dass sie dieses Mal der Mut nicht verlässt",
so der ÖVP-Generalsekretär. "Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die konstruktiven Gespräche
fortgesetzt werden", so Lopatka abschließend. |
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Partik-Pablé: Im Asylverfahren grundsätzlich nur zwei Instanzen
Wien (fpd) - Die Sicherheitssprecherin des Freiheitlichen Parlamentsklubs, Helene Partik-Pablé,
fordert im Asylverfahren grundsätzlich nur zwei Instanzen wie in anderen vergleichbaren Staaten. "Wenn
mit dem Asylgerichtshof diese Vorraussetzung erfüllt wird, dann ist dieser Variante zuzustimmen. Der Verwaltungsgerichtshof
könnte dann nur in Ausnahmefällen angerufen werden", so Partik-Pablé.
Das Hauptaugenmerk müsse bei der Schaffung und Einrichtung eines Asylgerichtes darauf geworfen werden, dass
die dort tätigen Richter tatsächlich nach objektiven Gesichtspunkten entscheiden. Damit solle jegliche
Ausschaltung von persönlich geleiteten Anschauungen in den Verfahren vermieden werden. "Bisher konnte
man aus vielen Entscheidungen des Bundesasylsenates eindeutig ideologisch geprägte Gesichtspunkte herauslesen",
so Partik-Pablé. Die Mitglieder des UBAS waren zwar unabhängig, das bedeutet aber für sie offenbar
nicht dieselbe Unabhängigkeit wie die der ordentlichen Richter. Unabhängigkeit bedeutet ja auch unbeeinflusst
und unvoreingenommen an eine Sache heranzugehen." |
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