Prinzip der Querfinanzierung erstmals verankert  

erstellt am
15. 06. 05

Verkehrs-Staatssekretär im Ständigen EU-Unterausschuss zur Wegekostenrichtlinie
Wien (övp-pk) - Es ist ein Kompromiss gelungen, zu dem Österreich auch stehen kann. Das sagte Verkehrs-Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka am Dienstag (14. 06.) beim Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union über den am 21. April 2005 beim EU-Rat beschlossenen Kompromissvorschlag der Luxemburger Präsidentschaft zur neuen Wegekostenrichtlinie.

Kukacka wies darauf hin, dass der Einigung zahlreiche bi- und multilaterale Gespräche der österreichischen Regierungsmitglieder vorangegangen seien, bei denen der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Außenministerin um Verständnis für die spezifische österreichische Situation geworben und versucht haben, den anderen EU-Mitgliedsländern die österreichischen Kernanliegen im Zusammenhang mit der Wegekostenrichtlinie entsprechend näher zu bringen.

"Dieses intensive Lobbying - gepaart mit konsequenten Verhandlungen - war der richtige Weg, um eine möglichst weitgehende Berücksichtigung der österreichischen Interessen durchzusetzen. So konnte sichergestellt werden, dass Österreichs Methode zur Berechnung der Baukosten auf Basis von Wiederbeschaffungswerten auch weiterhin Anwendung findet und eine zeitlich unlimitierte Anrechnung dieser Baukosten über die Mauttarife erfolgen kann. Das bedeutet, dass unser Mautsystem als gleichwertig mit anderen Systemen gewertet wurde. Dadurch konnte eine drastische Senkung der Sondermauttarife, aber auch eine generelle Senkung unseres österreichischen Mauttarifes dadurch abgewendet werden", erläuterte der Staatssekretär.

Querfinanzierung über Mautaufschläge
"Weiters ist es im Rahmen dieser neuen Wegekostenrichtlinie erstmals gelungen, das Prinzip der Querfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten über Mautaufschläge im Straßenbereich explizit im EU-Recht zu verankern. Die entsprechende Bestimmung sieht vor, dass auf Strecken mit hoher Verkehrsbelastung, die Umweltschäden aufweisen, Mautaufschläge eingehoben werden dürfen, wenn sie zur Querfinanzierung von Schienenprojekten verwendet werden. Diese Zuschläge dürfen, außer in Ausnahmefällen, 15 Prozent der durchschnittlichen Mautgebühren nicht überschreiten. Für die A11 Inntalautobahn zwischen Kufstein und Innsbruck bestünde nunmehr beispielsweise die Möglichkeit, eine 15prozentige Querfinanzierung auf die geltenden Mauttarife einzuheben. "Wir könnten hier also auch einen entsprechenden Querfinanzierungszuschlag auf die Straßenmaut für die Unterinntalstrecke einheben", so der Staatssekretär.

Es werde zudem auch die Möglichkeit geschaffen, in sensiblen Gebieten, insbesondere in Berggebieten, diesen Zuschlag um bis zu 25 Prozent zu erhöhen, um Mittel für die Querfinanzierung alternativer Verkehrsinfrastrukturen von hohem europäischen Interesse im gleichen Korridor bereit stellen zu können. So bestehe beispielsweise nun für die A13 Brennerautobahn diese Möglichkeit eines 25prozentigen Aufschlages. Das sei auch bereits in einem Sideletter mit dem italienischen Verkehrsminister festgehalten worden und wurde zusätzlich in einer Erklärung der EU-Kommission bestätigt.

Kukacka wies aber darauf hin, dass bei der Sondermaut für die Brennerautobahn dieser Zuschlag nicht zusätzlich eingehoben werden könne, sondern bereits in der bestehenden Maut enthalten sei. Die Mauten auf der Brennerautobahn müssten vor Inkrafttreten der Richtlinie aber nicht gesenkt werden, wenn Österreich mit einer neuen Infrastrukturkostenberechnung, die Richtlinienkonformität nachweise. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie werde auch das seit 1996 gegen Österreich laufende Brennermautverfahren eingestellt werden.

Vorteil Differenzierung
Auch die vorgesehenen Differenzierungsmöglichkeiten der Mauttarife nach ökologischen Kriterien wie zum Beispiel nach Euro-Emissionsklassen sowie die grundsätzliche Möglichkeit der Bemautung des gesamten bestehenden Straßennetzes für LKW ab 3,5 Tonnen würden wesentliche Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Wegekostenrichtlinie darstellen, so Kukacka.

Eingeschlagenen Weg konsequent weiter gehen
Bei der nun folgenden Diskussion mit dem EU-Parlament und der Zweiten Lesung im nächsten Halbjahr werde es darum gehen, den eingeschlagenen Weg des konsequenten Lobbyings für Österreichs Kernanliegen entsprechend weiter zu gehen und im Sinne der österreichischen Position möglicherweise noch eine Verbesserung durch das Parlament zu erreichen. Er, Kukacka, appellierte abschließend an die Abgeordneten, die Regierung bei dieser "sicherlich weiterhin nicht leichten Aufgabe politisch entsprechend zu unterstützen.
     
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