Wien (grüne) - Der stv. Klubobmann der Grünen, Karl Öllinger, fordert eine Präzisierung
des NS-Verbotsgesetzes. So sollen nicht nur das Leugnen und Verharmlosen von Gaskammern strafrechtlich verfolgbar
sein, sondern auch das Zweifeln an NS-Verbrechen, so Öllinger am Montag (13. 06.). "Wenn jemand
wie Gudenus das ganz bewusst ausreizt, kann sich das die Republik nicht gefallen lassen", so Öllinger.
Die Diskussion war durch die jüngsten Aussagen der ehemaligen freiheitlichen Bundesräte John Gudenus
und Siegfried Kampl wieder ins Rollen gekommen. Gudenus hatte gemeint, man sollte die Frage der Existenz von Gaskammern
prüfen. Für die Staatsanwaltschaft war das jedoch nicht genug, um ihn nach dem Verbotsgesetz anzuklagen.
Zuletzt hatte Gudenus seine Aussage dahingehend "präzisiert", indem er meinte, es habe Gaskammern
nicht im "Dritten Reich" gegeben, sondern nur in Polen. Auch hier schaltete sich die Staatsanwaltschaft
ein.
SPÖ und ÖVP sehen keinen Änderungsbedarf beim Verbotsgesetz. Zweifel an der Existenz von NS-Verbrechen
seien jetzt schon verharmlosend und damit strafbar. |