St. Pölten (nöwpd) - Einen Erfolg gegen die Bürokratie, der in erster Linie der mittelständischen
Wirtschaft zugute kommt, kann sich die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich Sonja Zwazl
an die Fahne heften. Ihrer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass der Ministerrat einem Ministerialentwurf des
Finanzministeriums für eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes den Giftzahn gezogen hat. Jetzt gilt die Verpflichtung
des Rechnungslegers, auf der von ihm ausgestellten Rechnung neben seiner eigenen Umsatzsteueridentifikationsnummer
UID auch die des Rechnungsempfängers zu deklarieren, erst ab einem Rechnungsbetrag von 10.000 Euro.
"Ohne diese Reparatur wäre der Aufwand vor allem im Tagesgeschäft mit kleineren Beträgen enorm
und die Umsetzung des ursprünglich beabsichtigten Gesetzesauftrages in der Praxis oft gar nicht möglich
gewesen", erklärte die Wirtschaftskammerpräsidentin dem NÖ Wirtschaftspressedienst. Seinen
ersten und nunmehr zu Fall gebrachten Vorschlag hatte das Finanzministerium damit begründet, dass man damit
Betrügereien besser bekämpfen könne, ohne allerdings zu erklären, wie das in der Praxis funktionieren
soll. Deshalb war der ursprüngliche Entwurf auch von der Bundeswirtschaftskammer als untauglich abgelehnt
worden.
Die UID-Nummer ist als Vereinfachung des umsatzsteuerlos grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs
innerhalb der EU eingeführt worden und gilt inzwischen auch als Rechnungslegungspflicht im innerösterreichischen
Geschäftsverkehr. Sie wird jeder Firma und jeder Person, die Rechnungen ausstellt, vom Finanzamt zugeteilt.
Völlig neu war das Ansinnen, auf der Rechnung auch die UID-Nummer des Adressaten anzuführen, die der
Rechnungsaussteller in der Regel gar nicht kennt und wozu bisher auch gar kein Grund bestand. Mit der neuen Maßnahme
ist Österreich wieder einmal ein Vorreiter in Europa. In Deutschland etwa kennt man die doppelte UID-Pflicht
nicht.
"Im Vergleich zu dem, was geplant war, ist es für den Großteil der Betriebe eine spürbare
Erleichterung, dass die Grenze von 10.000 Euro eingeführt wird, womit die neue Regelung nicht für das
Massengeschäft gilt," betont Zwazl. (mü) |