Flexiblere Ausbildung bei Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrberufen  

erstellt am
27. 06. 05

Wien (bmlfuw) - Die aktuelle Änderung des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs- gesetzes (Bundesgrundsatzgesetz) bringt eine flexiblere Ausbildung bei den bestehenden 14 land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen. Jugendliche mit psychischen, physischen oder anderen sozialen Benachteiligungen können im Rahmen einer integrativen Ausbildung einen land- oder forstwirtschaftlichen Lehrberuf erlernen. Je nach persönlichen Fähigkeiten besteht auch die Möglichkeit einer verlängerten Lehrzeit oder einer Teilqualifikation. Neu ist weiters, dass neben Lehrbetrieben „besondere selbständige Ausbildungseinrichtungen“ die Ausbildung übernehmen können. In der gewerblichen Berufsausbildung besteht diese Möglichkeit seit Herbst 2003: Nun liegt es an den Ländern, die neuen Möglichkeiten innerhalb der nächsten sechs Monate in die Ausbildungsordnungen zu übernehmen und umzusetzen. Vorgesehen ist, dass nach Umsetzung auf Länderebene ab 2006 auch in der Land- und Forstwirtschaft benachteiligte Jugendliche ausgebildet werden. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Eine weitere Änderung betrifft die Schaffung von Ausbildungsversuchen. Mit der nunmehr geschaffenen Regelung können Ausbildungsversuche entwickelt, erprobt und bei Erfolg als reguläre Lehrberufe übernommen werden. Der neu geschaffenen Bundes-Lehrlings- und Fachausbildungsstelle wurde ein Anhörungsrecht eingeräumt, um möglichst bundesländerübergreifende einheitliche Ausbildungsversuche zu starten. Sie wirkt der Zersplitterung der land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufslandschaft entgegen und trägt zur Anerkennung der neuen Lehrberufe bei.

Teilprüfungen bei Facharbeiter- und Meisterprüfungen
Mit der Novelle des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes kann die Facharbeiter- und Meisterprüfung noch besser auf die Bedürfnisse der Prüflinge angepasst werden. Der „Prüfungsstress“ wird entschärft, da die Prüfungen über einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden können. Damit wird die Attraktivität vor allem auch der Meisterprüfung gehoben. Auch bisher wenig berücksichtigte Zielgruppen wie NebenerwerbslandwirtInnen können besser angesprochen werden.

Mit den neuen Regelungen im Bundesgrundsatzgesetz wurden deutliche Akzente in Richtung Flexibilisierung, Modernisierung und Attraktivitätssteigerung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung gesetzt, nun sind die Länder am Zuge diese Möglichkeiten auch in die Praxis umzusetzen, teilt das Lebensministerium abschließend mit.
     
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