Wien: Neue Gesetzeslage für Wohn- und Pflegeheime  

erstellt am
27. 06. 05

Rechte der BewohnerInnen und Pflichten der Betreiber gesetzlich geregelt
Wien (rk) - Das im November im Wiener Landtag beschlossene Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz tritt mit 29. Juni in Kraft und gilt für alle Wiener Wohn- und Pflegeheime. Das Gesetz definiert klare Qualitätskriterien und sichert damit die Rechte der BewohnerInnen. Mit 1. Juli wird auch das Heimaufenthaltsgesetz rechtsgültig. Auch das Bundesgesetz zielt auf die Verbesserung der rechtlichen Situation von Personen in Betreuungseinrichtungen ab.

Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag. Renate Brauner, Dr. Roland Paukner, Direktor der Teilunternehmung Pflegeheime des Wiener Krankenanstaltenverbundes sowie Pflege- ombudsmann Dr. Werner Vogt begrüßten am Freitag (24. 06.) im Rahmen eines gemeinsamen Mediengespräches die neuen Gesetze und sprachen von einer "hohen qualitativen Verbesserung für pflegebedürftige WienerInnen. Gerade in dem so schützwürdigen Bereich der Pflege älterer Menschen seien gesetzlich verankerte Rechte und Pflichten besonders wichtig."

Ziele des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes
* Gewährleistung der angemessenen Betreuung und im Bedarfsfall der
angemessenen Pflege der BewohnerInnen der Wiener Wohn- und
Pflegeheime;
* Wahrung der Menschenwürde, Privatsphäre, Individualität,
Selbstbestimmtheit, Selbstständigkeit und Selbstverantwortung
der BewohnerInnen;
* Schutz vor Beeinträchtigung der persönlichen, physischen,
psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen und
Bedürfnisse der BewohnerInnen;
* Sicherstellung der personellen und ausstattungsmäßigen
Strukturen der Heime;
* Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen älterer Frauen
und älterer Männer.

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen
Gegenüber der bisherigen Rechtslage - im Wiener Sozialhilfegesetz - werden mit dem neuen Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz erstmals bestimmte Anforderungen an die Betreiber ausdrücklich festlegt. So müssen zur Transparenz von Leistungsangebot und Organisation eine Betriebs- und Leistungsbeschreibung, eine Heimordnung und Konzepte betreffend Personalausstattung, Pflege sowie medizinische und therapeutische Betreuung vorgelegt werden. Zur Sicherstellung der BewohnerInnenrechte werden Vertrauenspersonen bestellt, bei der Wiener Patientenanwaltschaft eine Heimkommission eingerichtet und in größeren Heimen auch BewohnervertreterInnen gewählt. Städtische und private Heime werden weiterhin von der behördlichen Aufsicht (Magistratsabteilung 15) kontrolliert. Unterstützend wird die Heimkommission tätig werden. Werden Mängel festgestellt, so kann die Behörde wie bisher bescheidmäßig deren Behebung auftragen und bei Nichteinhaltung Strafverfahren einleiten oder in schwerwiegenden Fällen sogar Heimschließungen verfügen. Für neu errichtete Heime werden die Bestimmungen sofort gelten. Für bestehende Einrichtungen gibt es Übergangsbestimmungen.

Auswirkungen für Wiener Wohn- und Pflegeheime
"Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden wir eine laufende Standardanhebung in unseren Geriatriezentren durchführen, d.h. kleinere Zimmer, Schaffung von mehr Wohnlichkeit und Intimität, Räume zur Tagesstruktur und ein Abgehen von den großen Anstalten. Das bedeutet auch für die städtischen Geriatriezentren, dass der Standard der medizinischen Betreuung im bisherigen Umfang und in der bisherigen Qualität aufrecht erhalten wird. Das Heimgesetz schreibt ja nur Mindeststandards vor und die Stadt Wien ist gewillt, den hohen Standard der Medizin in den Geriatriezentren aufrecht zu erhalten" erläutert Dr. Roland Paukner, Direktor der Teilunternehmung Pflegeheime des Wiener Krankenanstaltenverbundes

Heimaufenthaltsgesetz
Mit 1. Juli tritt das Heimaufenthaltsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthalts in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Kraft. Dieses Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschränkung der persönlichen Freiheit. Ziel des Gesetzes ist die rechtliche Situation der BewohnerInnen sowie auch der MitarbeiterInnen zu verbessern. Den Betroffenen werden Kraft Gesetzes fachkundige VertreterInnen zur Seite gestellt, die Ihre Interessen wahrnehmen. Diese BewohnervertreterInnen sind beim Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft angestellt und müssen in alle Entscheidungen, die eine freiheitsbeschränkende Maßnahme betreffen, eingebunden werden.

Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft direkt im Geriatriezentrum am Wienerwald
Auf Initiative von Pflegeombudsmann Dr. Werner Vogt und mit finanzieller Unterstützung seitens der Stadt Wien wird der Verein für Sachwalterschaft ein Büro direkt im Geriatriezentrum am Wienerwald beziehen und die BewohnerInnenvertretung im Rahmen des Heimaufenthaltsgesetzes auch für das Geriatriezentrum vor Ort übernehmen. Damit kann die bisher schon sehr enge Zusammenarbeit der Wiener Pflegeombudsstelle mit dem Verein noch intensiviert und bestmögliche Lösungen im Sinne der betroffenen BewohnerInnen rasch und vor Ort getroffen werden. "Aus der Sicht der Wiener Pflegeombudsstelle begrüßen wir sowohl das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz als auch das Heimaufenthaltsgesetz, da beide die Rechte und Interessen der BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen neu definieren und stärken. Durch die unmittelbare Nachbarschaft der Heimbewohnervertretung des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft zur Wiener Pflegeombudsstelle können Kompetenz und Erfahrungen beider Einrichtungen bestens für die BewohnerInnen eingesetzt und genützt werden," erläutert Dr. Werner Vogt.
     
zurück